Arzneimittel-Zuzahlungsbefreiungsgrenzen

Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.04.2010 Beschluss des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vom 01.02.2010

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat am 01.02.2010 den Beschluss gefasst, für Arzneimittel aus 43 Festbetragsgruppen der Stufen 1,2 und 3 (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 3 SGB V ) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festzulegen. Als Inkrafttretenstermin für die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen hat er den 01.04.2010 festgelegt. Arzneimittel der 43 Festbetragsgruppen, deren Apothekenverkaufspreise dann die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, werden von der Zuzahlung freigestellt.

Der GKV-Spitzenverband wird ab Inkrafttreten der Regelung 14-tägig auch die jeweils aktuell zuzahlungsbefreiten Arzneimittel dieser Festbetragsgruppe in den Übersichten auf dieser Internetseite veröffentlichen.

Folgende Dateien stehen zum Download bereit:

1. Beschluss zu Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.04.2010) (PDF, 25 KB)

2. Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für alle bekannten Wirkstärken-Packungsgrößen­kombinationen (01.04.2010) (PDF, 107 KB)

3. Erläuterungen zu den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.04.2010) (PDF, 10 KB)

4. Pharmazentralnummern bezogene Text-Datei (01.04.2010) auf der Basis des Produktstandes 01.07.2009 mit den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (TXT, 190 KB)

5. Alle Dateien als ZIP-Archiv (01.04.2010) (ZIP, 161 KB)