Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat am 01.02.2010 den Beschluss gefasst, für Arzneimittel aus 43 Festbetragsgruppen der Stufen 1,2 und 3 (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 3 SGB V ) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festzulegen. Als Inkrafttretenstermin für die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen hat er den 01.04.2010 festgelegt. Arzneimittel der 43 Festbetragsgruppen, deren Apothekenverkaufspreise dann die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, werden von der Zuzahlung freigestellt.
Der GKV-Spitzenverband wird ab Inkrafttreten der Regelung 14-tägig auch die jeweils aktuell zuzahlungsbefreiten Arzneimittel dieser Festbetragsgruppe in den Übersichten auf dieser Internetseite veröffentlichen.
Folgende Dateien stehen zum Download bereit:
1. Beschluss zu Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.04.2010) (PDF, 25 KB)
3. Erläuterungen zu den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.04.2010) (PDF, 10 KB)