Meldungen

Kurzmeldungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeit des GKV-Spitzenverbandes

Ambulante Betreuungsdienste in der Pflege: Ein neues Angebot findet Anklang

(31.01.2019) Auf der heutigen Fachtagung präsentiert die Forschungsstelle Pflegeversicherung des GKV-Spitzenverbandes die Ergebnisse des von ihr durchgeführten „Modellvorhabens zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste“ nach § 125 SGB XI. Das mit der Evaluation beauftragte unabhängige Forschungs- und Beratungsinstitut IGES stellt zentrale Ergebnisse vor und beteiligte Betreuungsdienste schildern ihre Praxiserfahrungen mit diesem neuen Betreuungsangebot in der Pflege.

Erweitertes Betreuungsangebot für pflegebedürftige Menschen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Jahr 2013 - im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - das Modellvorhaben auf den Weg gebracht. Ziel war es, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. mit der Diagnose Demenz), das ambulante Betreuungsangebot in der häuslichen Pflege zu erweitern und flexibler zu gestalten. Dafür wurde im § 125 SGB XI eigens festgelegt, einen neuen Anbietertyp – den Betreuungsdienst – zu erproben.

Pflegebedürftige profitieren von den Angeboten

Das IGES Institut wertete Daten der Erhebungsphase (2014-2017) von 49 Betreuungsdiensten sowie weiteren niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und Pflegediensten aus. Untersuchte Kriterien waren Qualität, Leistungsinhalte, Wirksamkeit, Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit. Weiterhin wurden Fragen aufgegriffen wie: Welches Betreuungsangebot in der Pflege ist sinnvoll und wirksam? Wie kann eine Zusammenarbeit zwischen professionellen Diensten, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen aussehen? Die Auswertung zeigt, dass Betreuungsdienste eine gute Ergänzung vorhandener Angebote sind. Pflegebedürftige profitieren besonders von der Verbesserung ihrer Lebensqualität.

Ambulante Betreuungsdienste könnten im Frühjahr 2019 in die Regelversorgung einsteigen

Aktuell befindet sich der neue Anbietertyp „Betreuungsdienst“ noch in einer Übergangsphase, die am 31. Dezember 2019 endet. Die Auswertung des Modellvorhabens zeigt, dass die Betreuungsdienste auf einem guten Weg sind, sich als Leistungserbringer im SGB XI zu etablieren.

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