Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild trägt dazu bei, missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau einer einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur wurde die Grundlage für einen sicheren Austausch sowohl wichtiger medizinischer als auch administrativer Daten geschaffen. Die Versorgung der Patienten wurde so qualitativ verbessert, effizienter und wirtschaftlicher gestaltet.

Auf der Vorderseite der eGK befindet sich ein Lichtbild. Versicherte können so leichter identifiziert und Missbrauchsfälle besser vermieden werden. Lediglich Versicherte, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Versicherte, denen eine Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich war, haben eine Karte ohne Lichtbild erhalten. Zu weiteren äußeren Erkennungsmerkmalen zählen das Leonardo-Logo, die Betitelung „Gesundheitskarte“ und ein Block in nationalen Farben. Im Personalisierungsfeld sind Name des Versicherten und die lebenslange Versichertennummer abgebildet.

Auf der Rückseite der Karte ist die Europäische Krankenversicherungskarte aufgedruckt. Damit erhält der Versicherte medizinische Leistungen in 27 Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Im Innern der Karte befindet sich ein Mikroprozessor-Chip. Mithilfe dieses „Minicomputers“ können komplexe Rechenoperationen auf der Karte durchgeführt werden um z. B. Verschlüsselung, Authentifizierung und digitale Signatur zu ermöglichen.

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