Präventionsangebote der Krankenkassen

Primärpräventionsmaßnahmen der Krankenkassen sollen Sie als Versicherte motivieren und befähigen, etwas für Ihre Gesunderhaltung zu tun.

In Präventionskursen sollen Sie neues Wissen und neue Fertigkeiten zur Gesunderhaltung erwerben und diese nach Ende der Maßnahmen selbstständig weiter anwenden und in den (beruflichen) Alltag integrieren. Dies wird in den Kursen selbst intensiv thematisiert.

Die Krankenkassen fördern die Teilnahme an Primärpräventionskursen in den folgenden Handlungsfeldern:

Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

Handlungsfeld Ernährung

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht

Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement

  • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
  • Förderung von Entspannung und Erholung (Progressive Relaxation, Autogenes Training - Grundstufe, Hatha Yoga, Thai Chi, Qigong, Kurse zur Förderung gesunden Schlafes)

Handlungsfeld Suchtmittelkonsum

  • Förderung des Nichtrauchens
  • Risikoarmer Alkoholkonsum / Reduzierung des Alkoholkonsums

Vor der Entscheidung über eine Förderung bzw. Bezuschussung der Präventionskurse prüft die Zentrale Prüfstelle Prävention die Einhaltung der Qualitätskriterien nach dem Leitfaden Prävention. Dazu gehören u. a. die Qualifikation des Anbieters und die Eignung des Konzeptes.

Nicht gefördert werden:

  • Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen
  • Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart
  • Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen
  • Massagen
  • Maßnahmen von Anbietern, die ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Begleitprodukten (z. B. Diäten, Nahrungsergänzungsmittel) haben
  • Maßnahmen, die den Einsatz von Medikamenten zur Gewichtsabnahme, Formula-Diäten (Nahrungsersatz- oder –ergänzungsmitteln) sowie extrem kalorienreduzierter Kost propagieren

Nach erfolgreicher Prüfung eines Kurses wird dieser von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert.

Haben Sie an einem Kurs erfolgreich teilgenommen, wird Ihnen dies von der Kursleitung bescheinigt und Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zu den Teilnahmegebühren beantragen.

Dokumente und Links