Hinweis auf ein Fehlverhalten im Gesundheitswesen

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I. Angaben zum Sachverhalt und der konkret betroffenen Kranken-/ Pflegekasse*

Auf welche 'Unregelmäßigkeiten'1 bzw. 'rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln' im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung möchten Sie den GKV-Spitzenverband hinweisen?

II. Angaben zur beteiligten Person und/oder Einrichtung*

III. Angaben zu Ort und Zeitraum

IV. Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber (freiwillig)

Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.

1Hinweis: Der Begriff 'Unregelmäßigkeiten' im Sinne der §§ 197a SGB V, 47a SGB XI erfasst insbesondere Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen. Die Kranken- und Pflegekassen haben daher bei jedem Sachverhalt eigenständig zu prüfen, ob ein „Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung“ für die GKV bestehen könnte und dann unverzüglich die Staatsanwaltschaft zu unterrichten.

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