STATEMENT - BERLIN, 06.08.2014 Hebammen wollen Angebot annehmen

GKV-Spitzenverband

„Mit der Ankündigung der Hebammenverbände, das aktuelle Angebot der Kassen zum Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtprämien zu akzeptieren, ist ein monatelanger Verhandlungsmarathon erfolgreich beendet worden. Damit die Hebammen den finanziellen Ausgleich auch tatsächlich spüren, muss es nun schnell zu einer formalen Vertragsunterzeichnung kommen“, so Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes.

Hintergrund

Mit dem gefunden Kompromiss steht nun eine Lösung für die freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe, die rückwirkend ab dem 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 gilt. Neben dem Ausgleich nach § 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V (Beachtung insbesondere von Kostensteigerungen, die die Berufsausübung der freiberuflichen Hebammen betreffen) konnte mit der gefunden Lösung zugleich auch die jüngsten Vorgaben des Gesetzgebers umgesetzt werden, jene Hebammen besonders zu unterstützen, die wenige Geburten betreuen. Insgesamt stellt die gesetzliche Krankenversicherung 2,6 Mio. Euro für den Haftpflichtausgleich der Hebammen mit Geburtshilfe zur Verfügung.