Sprungmarken

Inhalt
Sie befinden sich hier:

Pflegenoten

Die Grafik beschreibt die Qualität der stationären Pflegeeinrichtung in der Seniorenresidenz ,,Sicherer Anker''
Ausschnitt einer beispielhaften Pflegenotenübersicht

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, die für Verbraucher relevanten Prüfergebnisse der Medizinischen Dienste der Öffentlichkeit laienverständlich zugänglich zu machen. Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband und die Vertreter der Leistungserbringer für eine Bewertungssystematik nach Noten entschieden. Die Noten für Pflegequalität sollen für mehr Transparenz bei den Angeboten von Heimen und Diensten sorgen. Auf einen Blick sollen Angehörige von Pflegebedürftigen sehen, ob die Dienstleister gute pflegerische Arbeit leisten, noch Entwicklungspotenzial haben oder Missstände abstellen müssen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband haben am 11. November 2008 die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeheime nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI sowie am 17. Dezember 2008 eine ebensolche Regelung für die ambulante Pflege vereinbart.

Zwischen Juli 2009 und Juli 2011 wurden alle Heime und Dienste erstmalig nach der neuen Systematik geprüft. Im Internet veröffentlicht sind allerdings nicht alle Pflegenoten, da einige Pflegedienstleister gegen die Benotung Klage erhoben haben.

Das Bewertungssystem nach Noten soll konsequent weiterentwickelt und optimiert werden. Deshalb wurde in der ersten Jahreshälfte 2010 eine wissenschaftliche Evaluation durchgeführt. Auf einer Fachtagung am 11. September 2012 zu „Indikatoren für Ergebnisqualität in der stationären Pflege“ wurden internationale Erfahrungen auf diesem Gebiet ausgetauscht.

Überarbeitung der Bewertungssystematik - Schiedsstelle entscheidet

Der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene und der Medizinische Dienst der Krankenkassen schlagen vor, die Bewertungsystematik auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zunächst für den stationären Bereich zu überarbeiten. Hauptsächlich geht es dabei um die Einführung von 15 Kernkriterien, deren Bewertung maßgeblichen Einfluss auf die Gesamtnote hat.

In den Verhandlungen mit den Organisationen der Heimträger konnte keine Einigung über die Weiterentwicklung erzielt werden. Deshalb hat der GKV-Spitzenverband am 4. Juli 2012 die Schiedsstelle angerufen. Eine Entscheidung wird für Sommer 2013 erwartet.

Umfassende Informationen sowie alle Vereinbarungen und der Weg zu den veröffentlichten Pflegenoten finden Sie unter www.pflegenoten.de.

Hilfsmittelverzeichnis

Online-Webportal zur einfachen Recherche nach (Pflege-)Hilfsmitteln