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Soziale Pflegeversicherung

Das Bild zeigt eine Pflegerin und einen alten Mann auf einer Bank.

In Deutschland sind heute über 2 Millionen Menschen auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen, weil sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können. Für sie ist die soziale Pflegeversicherung da, die 1995 als weitere Säule der Deutschen Sozialversicherung eingeführt wurde.

Die Pflegeversicherung sichert den Pflegebedürftigen solidarische Unterstützung zu, damit sie ein möglichst selbst bestimmtes Leben führen können. Ihre Leistungen sollen die familiäre, nachbarschaftliche und sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung ergänzen. In der stationären Pflege sollen die Leistungen der Pflegeversicherung die Pflegebedürftigen von den pflegebedingten Aufwendungen entlasten. Demnach ist die Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen.

Maßgebend dafür, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, ist der Grad der Hilfebedürftigkeit. Dieser wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt. Um den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber drei Pflegestufen festgelegt.

Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen als Geld- und/ oder Sachleistungen, mit denen die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanziert wird. Außerdem werden weitere Leistungen wie Pflegekurse für pflegende Angehörige oder Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt. Pflegebedürftige sollen grundsätzlich in der häuslichen Pflege versorgt werden. Ist eine häusliche Pflege nicht möglich, z.B. wegen der Schwere des Falles, werden die Kosten für Heimaufenthalte teilweise übernommen.

Krankenkasse = Pflegekasse

Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt sind. Das heißt, dass jeder Krankenkasse eine Pflegekasse angeschlossen ist. Die Pflegekassen sind ebenfalls selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsorgane der Pflegekassen sind die Organe der Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband ist zugleich der Spitzenverband der Pflegekassen.

Reform der Pflegeversicherung

Die Bundesregierung hat im Juni 2012 eine Reform der Pflegeversicherung verabschiedet. Durch die Reform soll der Beitragssatz im kommenden Jahr auf 2,05 Prozent steigen, um etwas mehr Leistungen vor allem für Demenzkranke zu finanzieren.

Wer eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, soll zudem eine staatliche Förderung von fünf Euro pro Monat bekommen. Noch ungelöst ist vor allem die Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Hilfsmittelverzeichnis

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