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Seit Oktober 2011 statten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte aus. Schon von Beginn an trägt die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild dazu bei, missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Sie ist technisch so vorbereitet, dass nach und nach weitere Anwendungen hinzugefügt werden können. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem zukünftigen Aufbau einer einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur wird die Grundlage für einen sicheren Austausch sowohl wichtiger medizinischer als auch administrativer Daten geschaffen. Dies dient dem Ziel, die Versorgung der Patientinnen und Patienten qualitativ zu verbessern, effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten.
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Anischt der Vorderseite einer Musterkarte der eGKDie Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erfolgt stufenweise. Sie zählt ab dem 01. Oktober 2011 als gültiger Versichertennachweis. Bis Ende 2013 werden die bisherigen Krankenversichertenkarten neben der neuen elektronischen Gesundheitskarte akzeptiert.
In Krankenhäusern sowie in Arzt- und Zahnarztpraxen wurden neue Kartenterminals installiert, die sowohl die neuen elektronischen Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversichertenkarten verarbeiten können. Deren Anschaffung und Installation wurde durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert.
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist die gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH beauftragt. In der gematik sind die wichtigen Institutionen des Gesundheitswesens vertreten: die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Die Anwendungen helfen, die Abläufe in der Arztpraxis und den Ambulanzen zu optimieren und verbessern den Informationsstand des Arztes zum Behandlungszeitpunkt, was wiederum der Qualität der medizinischen Versorgung zur Gute kommt.
Für die Einführung der für alle diese Online-Anwendungen notwendigen Telematikinfrastruktur trägt der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Verantwortung. Ursprünglich war geplant, die Online-Anwendungen aller Projekte zeitgleich einzuführen. Die zum Teil sehr komplexen Projekte hätten die Einführungen der Anwendungen jedoch erheblich verzögert.
Der GKV-Spitzenverband hat daher die so genannte „Alternative 2012“, welche eine kurzfristige Online-Nutzung der eGK zum Ziel hatte, initiiert, entwickelt und maßgeblich vorangetrieben. Auf Basis der "Alternative 2012" haben die beteiligten Institutionen die stufenweise Einführung der Anwendungen und damit auch den stufenweisen Aufbau der Telematikinfrastruktur beschlossen. Durch diese Vorgehensweise sollen erste Anwendungen deutlich früher zur Verfügung stehen.
Als eine der ersten Anwendungen werden der Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) für die Leistungserbringer eingeführt. Über den im Hintergrund laufenden Fachdienst VSDM wird online die Aktualität der sogenannten Versichertenstammdaten wie beispielsweise Adressdaten auf der Karte überprüft und bei Bedarf automatisch aktualisiert, ohne dass diese ausgetauscht werden muss. Das wird Kosten sparen und nützt letztlich dem Versicherten. Mit Hilfe der QES werden Ärzte in Zukunft Dokumente wie Abrechnungen oder Arztbriefe eindeutig elektronisch signieren und sicher versenden können. Die Testung beider Anwendungen in ausgewählten Regionen wird zeitnah erfolgen, bevor diese bundesweit ausgerollt werden können.
Weitere Anwendungen sind geplant und teilweise bereits in der Vorbereitung. So ist neben der Speicherung notfallrelevanter Informationen wie Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten, Schwangerschaften, Implantaten etc. die Aufnahme des Organspendeausweises vorgesehen. Damit werden die Versicherten die Möglichkeit haben, mit Hilfe der eGK ihre persönliche Organspendeerklärung oder den Hinweis auf den Aufbewahrungsort ihres Organspendeausweises elektronisch zu speichern. Zudem wird durch den Deutschen Apothekerverband die Entwicklung der Anwendung Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung vorbereitet. Mit Hilfe dieser Anwendung können Wechselwirkungen von Medikamenten aufgedeckt und verhindert werden. Außerdem ist eine Anwendung geplant, die die Umsetzung der Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz vorsieht. Dabei sollen übertragbare Krankheiten beispielsweise durch Ärzte und Krankenhäuser an das jeweils zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden.