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Finanzierung

Das Bild zeigt zwei Männer beim Diskutieren.

Seit dem 1. Januar 2009 erfolgt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds, der beim Bundesversicherungsamt als Sondervermögen des Bundes geführt wird. Finanziert wird der Gesundheitsfonds aus Beitragseinnahmen der Krankenkassen, basierend auf einem für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatz, sowie aus einem Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Die Bundesbeteiligung wird seit 1. Januar 2004 zur pauschalen Abgeltung der zahlreichen versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet, so u. a. als Ausgleich für beitragsfreie Versicherungszeiten von Frauen im Mutterschutz oder für die deutlich geminderten Krankenversicherungsbeiträge von Hartz IV-Empfängern.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 ist der einheitliche Beitragssatz gesetzlich - bis auf Weiteres - auf 15,5 Prozent festgeschrieben worden. Die Arbeitnehmer zahlen davon 8,2 Prozent. Der Anteil der Arbeitgeber wurde fixiert auf 7,3 Prozent, d.h. dass die Mitglieder der Krankenkassen zukünftige Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen und damit einhergehende zusätzlich benötigte Einnahmen allein über ihre Zusatzbeiträge finanzieren werden. Für diese kassenindividuell als fester Betrag erhobenen Zusatzbeiträge gibt es einen Sozialausgleich, der sich am durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Kassen orientiert.

Zentrale Rolle bei der Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages spielt der GKV-Schätzerkreis - bestehend aus Bundesversicherungsamt, Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband. Regelmäßig im Jahr treffen sich die Experten, um die Finanzsituation des Gesundheitsfonds (Einnahmen-/Ausgabensituation) einzuschätzen. Auf ihrer Herbstsitzung geben sie eine Empfehlung für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr ab, den die Bundesregierung anschließend festlegt. Bisher lag dieser bei Null Euro. Insofern kam der Sozialausgleich noch nicht zum Tragen.

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