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Die Gremien des GKV-Spitzenverbandes

Gremien des GKV-Spitzenverbandes sind die Mitgliederversammlung, der Verwaltungsrat, der Vorstand sowie ein Fachbeirat. Sie haben unterschiedliche Aufgaben.

Mitgliederversammlung

In der Gründungsphase des GKV-Spitzenverbandes hatte die Mitgliederversammlung zunächst die Aufgabe, den ersten Verwaltungsrat zu wählen. Künftig tritt sie zusammen, wenn sich die Organe des GKV-Spitzenverbandes aufgrund von Sozialwahlen in einer ordentlichen Mitgliederversammlung neu konstituieren müssen, der Verwaltungsrat beschließt, seinen jährlichen Bericht an die Mitglieder der Mitgliederversammlung durch die alternierenden Vorsitzenden aus wichtigem Grund mündlich abzugeben oder der Verwaltungsrat ein Votum der Mitgliederversammlung einholen möchte.

Verwaltungsrat

Aufgabe des Verwaltungsrates ist es, die Satzung und sonstiges Recht des GKV-Spitzenverbandes zu beschließen. Weiterhin trifft er alle Entscheidungen, die für den GKV-Spitzenverband und die Krankenkassen von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere gesundheits-, pflege- und sozialpolitische Grundsatzfragen, Grundsatzfragen der Versorgungsentwicklung, des Vertragswesens und der Telematik. Um den Verwaltungsrat bei seinen Entscheidungen fachlich zu unterstützen, wurden vier Fachausschüsse gebildet, die dem Verwaltungsrat Empfehlungen zur Beschlussfassung geben: Fachausschuss „Grundsatzfragen und Gesundheitspolitik“, Fachausschuss „Organisation und Finanzen“, Fachausschuss „Verträge und Versorgung“, Fachausschuss „Prävention, Rehabilitation und Pflege“.

Der Verwaltungsrat wählt den Vorstand sowie aus dessen Mitte den Vorstandsvorsitzenden und den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und vereinbart alle vertraglichen Regelungen. Er beschließt die Geschäftsverteilung des Vorstandes im Benehmen mit diesem und legt Richtlinien für seine Arbeit fest. Jährlich legt der Verwaltungsrat allen Mitgliedskassen einen Geschäftsbericht über die Tätigkeiten des GKV-Spitzenverbandes vor und stellt den Haushalt fest.

Vorstand

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes besteht aus drei Personen, die ihre Tätigkeit hauptamtlich ausüben. Die Amtszeit beträgt in der Regel sechs Jahre. Innerhalb der vom Vorstand erlassenen Richtlinien verwaltet jedes Mitglied des Vorstandes seinen Geschäftsbereich eigenverantwortlich.

Der Vorstand leitet den GKV-Spitzenverband und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für den GKV-Spitzenverband maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat über die Umsetzung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, die finanzielle Situation und die voraussichtliche Entwicklung zu berichten. Unter Berücksichtigung der Interessen der Mitgliedskassen und ihrer Vertreter stellt er eine effiziente und praxisnahe Arbeitsweise des GKV-Spitzenverbandes sicher. Der Vorstand stellt den Gesamthaushaltsplan auf. Im Einvernehmen mit den Vorsitzenden des Verwaltungsrates bestellt er den Leiter/ die Leiterin der Geschäftsstelle der Selbstverwaltung.

Fachbeirat

Beim Vorstand wird ein Fachbeirat als beratendes Gremium gebildet. Er berät den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes; insbesondere, um die notwendige Transparenz zwischen dem operativen Geschäft der Krankenkassen einerseits und den vertragsrechtlichen und den sonstigen Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes andererseits zu gewährleisten. Der Verwaltungsrat kann im Rahmen seiner Zuständigkeit mit der Mehrheit seiner Stimmen Stellungnahmen des Fachbeirates anfordern.

Die Mitglieder des Fachbeirates werden auf Vorschlag des Verwaltungsrates vom Vorstand berufen. Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes gehört dem Fachbeirat an und führt den Vorsitz. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes und der alternierende Vorsitzende können an den Sitzungen teilnehmen.