Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit Oktober 2011 statten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte aus. Schon von Beginn an trägt die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild dazu bei, missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Sie ist technisch so vorbereitet, dass nach und nach weitere Anwendungen hinzugefügt werden können. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem zukünftigen Aufbau einer einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur wird die Grundlage für einen sicheren Austausch sowohl wichtiger medizinischer als auch administrativer Daten geschaffen. Dies dient dem Ziel, die Versorgung der Patientinnen und Patienten qualitativ zu verbessern, effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten.

Ansicht der Vorderseite einer Musterkarte der eGK


Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erfolgt stufenweise. Sie zählt ab dem 01. Oktober 2011 als gültiger Versichertennachweis. Für eine Übergangszeit werden die bisherigen Krankenversichertenkarten neben der neuen elektronischen Gesundheitskarte akzeptiert.
In Krankenhäusern sowie in Arzt- und Zahnarztpraxen werden neue Kartenterminals installiert, die sowohl die neuen elektronischen Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversichertenkarten verarbeiten können. Deren Anschaffung und Installation wurde durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert.

Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist die gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH beauftragt. In der gematik sind die wichtigen Institutionen des Gesundheitswesens vertreten: die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Diese haben sich auf zukünftige Anwendungsmöglichkeiten der eGK verständigt wie z.B.:

  • Zukünftig sollen Verwaltungsdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online aktualisiert werden können. Ein Austausch der Karte – zum Beispiel bei Adress- oder Statusänderungen – ist dann nicht mehr notwendig.
  • Auf freiwilliger Basis können Versicherte notfallrelevante Informationen speichern lassen z.B. über bestehende Medikationen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten, aber auch Informationen zu Schwangerschaft, Implantaten etc.. Die Anschrift des behandelnden Arztes kann ebenso gespeichert werden wie die Kontaktdaten der im Notfall zu verständigenden Angehörigen. Im Notfall können diese Informationen von Ärzten bzw. Rettungsassistenten auch ohne Mitwirkung der Patienten gelesen werden. Es ist darüber hinaus vorgesehen – auf Wunsch der Patienten – auch einen Hinweis auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung und/oder einer Organspendeerklärung aufzunehmen.

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