Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI 

Hauptphase 1

Gegenstand:
Entwicklung eines neuen, praktikablen, standardisierten und allgemein anerkannten, durch den Gesetzgeber noch nicht vorgegebenen, Begutachtungs-Instrumentes unter Berücksichtigung der gleichzeitigen Erarbeitung oder Zugrundelegung eines vom Gesetzgeber ebenfalls noch nicht entschiedenen alternativen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Projektnehmer:
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe (MDK WL)
Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW)
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände (MDS)
Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen (IPP)

Projektadresse:

Für die Hauptphase 1

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe
Burgstraße 16
48151 Münster

Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld

Wissenschaftliche Begleitung:

Telefon:
0251 5354-225 (MDK WL)
0521 106-6880 (IPW)

Telefax:
0251 5354-294 (MDK WL)
0521 106-6437 (IPW)

eMail:
info@mdk-wl.de
ipw@uni-bielefeld.de

Homepage:
www.mdk-wl.de
www.uni-bielefeld.de/IPW

Ansprechpartner:
Dr. Barbara Gansweid (MDK WL)
Dr. Klaus Wingenfeld (IPW)

 

Endbericht zur Hauptphase 1

Anlagenband


Kurzdarstellung des Projektes
Im Rahmen der Hauptphase 1 des Projektes wird ein neues Begutachtungsverfahren entwickelt, das flexibel genug ist, um späteren Entscheidungen über die sozialrechtliche Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs angepasst werden zu können. Grundlage der Entwicklungsarbeiten sind u.a. die „Elemente eines Pflegebedürftigkeitsbegriffs“, die mit der Studie der Vorphase herausgearbeitet worden sind. Dementsprechend steht die Frage nach der Selbständigkeit bzw. eingeschränkten Selbständigkeit bei Aktivitäten und in Lebensbereichen im Mittelpunkt der Einschätzung von Pflegebedürftigkeit.

Das in Entwicklung befindliche Instrument geht von einem umfassenderen Verständnis der Pflegebedürftigkeit aus als das aktuelle Begutachtungsverfahren nach dem SGB XI. So sollen u.a. kognitive Einbußen und psychische Problemlagen bei der Begutachtung Berücksichtigung finden.

Nach den gegenwärtigen Planungen wird Ende Februar, nach dem Abschluss eines für Anfang 2008 geplanten Pretests, eine erprobungsreife Version des neuen Begutachtungsinstruments vorliegen. Abgesehen vom Verfahren zur Ermittlung einer Pflegestufe soll insbesondere die Nutzbarkeit von Einschätzungsergebnissen für die Pflegeplanung verbessert werden. Eine altersangepasste Version für die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit bei Kindern ist gleichfalls in Arbeit.