Zahntechniker
Auf dem Gebiet der Zahntechnik ist der Verband der Deutschen Zahntechniker-Innungen (VDZI) Vertragpartner des GKV-Spitzenverbands. VDZI und GKV-Spitzenverband sind im Bereich Zahntechnik für die Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL) zuständig. Der VDZI hat das BEL zum 31.12.2008 gekündigt, so dass die Partner zur Zeit intensiv an einer Neufassung dieses Verzeichnisses arbeiten.
Außerdem vereinbart der GKV-Spitzenverband mit dem VDZI jährlich zum 30.09.die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für die zahntechnischen Leistungen.
Aus den bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preisen für die zahntechnischen Leistungen und den o. a. Punktwerten für die zahnärztlichen Leistungen ergibt sich die endgültige Höhe der Festzuschüsse für die Regelversorgungen bei Zahnersatz
Auch im Bereich der Zahntechnik ist bei Nichteinigung der Vertragspartner ein Schiedsverfahren vorgesehen. Ein solches Schiedsverfahren war letztmalig im Jahr 2008 für die Vereinbarung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für die zahntechnischen Leistungen erforderlich.