Zahnersatz-Richtlinien

Diese Richtlinien regeln gemäß § 92 SGB V in Verbindung mit §§ 73 Abs. 2 Nr. 2a, 56 Abs.2 SGB V die Regelversorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. In den Richtlinien sind die Voraussetzungen für die Leistungsansprüche der Versicherten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung sowie die Grundsätze für eine Versorgung mit Zahnersatz definiert. In den Richtlinien sind die Anforderungen an einzelne Behandlungsbereiche, die im Zusammenhang durch eine Versorgung mit Zahnersatz abgedeckt sind, detailliert beschrieben. Hierzu zählen die Versorgung mit Zahnkronen und Brücken, mit herausnehmbarem Zahnersatz sowie die Versorgung mit Kombinationszahnersatz. Weiterhin werden in diesen Richtlinien die Kriterien für die Versorgung mit Suprakonstruktionen (implantatgetragener Zahnersatz) im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung aufgeführt.

Zahnersatz-RiLi.pdf