Wir über uns
Der GKV-Spitzenverband übt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen aus. Er ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Seine Gründung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2007 und war eine Entscheidung des Deutschen Bundestages. Als die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen gestaltet er die Rahmenbedingungen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland. Die Gesundheit der 70 Millionen Versicherten steht dabei im Mittelpunkt des Handelns.
Wirkungsmöglichkeiten des GKV-Spitzenverbandes
Der GKV-Spitzenverband erledigt alle wettbewerbsneutralen Aufgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Anders als die Krankenkassenartenverbände früher hat der GKV-Spitzenverband nicht nur die Versicherten einer Kassenart im Blick, sondern alle Versicherten und Beitragszahler.
Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. An ihrer Spitze steht ein hauptamtlicher Vorstand, dem drei Mitglieder angehören. Er vertritt den GKV-Spitzenverband gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat gewählt, der aus insgesamt 41 Versicherten- und Arbeitgebervertretern der AOK, der Ersatzkassen, der BKK, der IKK, der Knappschaft und der Landwirtschaftlichen Krankenkassen besteht. Der Verwaltungsrat entscheidet über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und trifft die strategischen Entscheidungen in den Aufgabenfeldern des Verbandes.
Der GKV-Spitzenverband ist gleichzeitig der Spitzenverband der Pflegekassen.
Darüber hinaus ist er Träger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) wurde ebenfalls zum 1. Juli 2008 in die Organisationsstruktur des neuen Verbandes eingegliedert.
Satzung
Die Satzung des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.