Weiterentwicklungskonzept
Infolge des GKV-Reformgesetzes aus dem Jahr 1999 wurde der § 21 SGB V zur Gruppenprophylaxe geändert. Die Änderungen sahen im Wesentlichen eine flächendeckende Einführung der Gruppenprophylaxe, eine Intensivbetreuung von Schülern in Einrichtungen mit einem überproportional hohem Kariesrisiko sowie die Ausdehnung der Betreuung auf das 16. Lebensjahr für diesen Personenkreis vor. Im Zuge dieser Gesetzesänderung haben die Spitzenverbände der Krankenkassen ihr Durchführungskonzept zur Gruppenprophylaxe aus dem Jahr 1995 weiterentwickelt und dessen Inhalte am 20.11.2000 veröffentlicht. Die in diesem Konzept aufgestellten Kriterien sind nach wie vor gültig.
W-Konzept_GP.pdf