Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung vereinbaren als Bestandteil des Bundesmantelvertrags das Nähere über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die vertragszahnärztlichen Leistungen, insbesondere die Inhalte der im Rahmen der Abrechung elektronisch zu übermittelnden Daten. Darüber hinaus enthält der Vertrag Regelungen über die Datenlieferungen für die Auffälligkeits- und Zufälligkeitsprüfung zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen.
DTA-Vertrag Zahnärzte