Vereinbarung zum Heil- und Kostenplan
Als Folge der Einführung des befundbezogenen Festzuschuss-Systems waren auf dem Heil- und Kostenplan zusätzliche Angaben notwendig, die eine vollkommene Neugestaltung des Heil- und Kostenplans erforderten. Die Vereinbarung zum Heil- und Kostenplan enthält Hinweise über die formale Gestaltung sowie über das einzuhaltende Verfahren bei der Planung und Abrechnung von Zahnersatz-Leistungen. Insbesondere ist dort detailliert aufgeführt, wie die einzelnen Felder des Heil- und Kostenplans korrekt auszufüllen sind. Die Vereinbarung dient damit den Zahnärzten und den Mitarbeitern bei den Krankenkassen als Arbeitsgrundlage und soll einen reibungslosen Ablauf der Planung und Abrechnung von Zahnersatz-Leistungen sowie deren Überprüfung gewährleisten.
Vereinbarung zum Heil und Kostenplan