Organisation des GKV-Spitzenverbandes
Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. An seiner Spitze steht ein hauptamtlicher Vorstand, dem drei Mitglieder angehören. Er vertritt den GKV-Spitzenverband gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat gewählt, der aus insgesamt 41 Versicherten- und Arbeitgebervertretern der AOK, der Ersatzkassen, der BKK, der IKK, der Knappschaft und der Landwirtschaftlichen Krankenkassen besteht.
Die zahlreichen Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes werden von neun Abteilungen und fünf Stabsbereichen umgesetzt. Dabei umfassen die Geschäftsbereiche der drei Vorstände jeweils drei Abteilungen. Vier Stabsbereiche sind darüber hinaus organisatorisch und inhaltlich an die Vorsitzende des Vorstands angebunden, einer an den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands.
Der Vorstand
Dr. Doris Pfeiffer (Vorstandsvorsitzende) Der Vorstandsbereich umfasst die Abteilungen Systemfragen, Telematik/IT-Systemfragen und Medizin sowie die Stabsbereiche Politik, Kommunikation, Selbstverwaltung und Justiziariat.
Johann-Magnus Frhr. v. Stackelberg (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender) Der Vorstandsbereich umfasst den Stabsbereich Vertragsanalyse sowie die Abteilungen Ambulante Versorgung, Krankenhäuser und Arznei- und Heilmittel.
Gernot Kiefer (Vorstand) Der Vorstandsbereich umfasst die Abteilungen Gesundheit, Zentrale Dienste und die DVKA.
Das Organigramm des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.
Die Satzung des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.