Zur aktuellen Diskussion um die Abrechnungsprüfungen in Krankenhäusern und der Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft äußert sich Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes:
"Krankenhäuser, die korrekt behandeln und abrechnen, brauchen eine vom Gesetzgeber vorgesehene Rechnungsprüfung durch die Kassen nicht zu scheuen. Die bisherigen Ergebnisse der Kassen zeigen jedoch: Jede zweite geprüfte Rechnung ist fehlerhaft, das sind dann keine Kavaliersdelikte mehr.
Wenn Krankenhäuser sich tatsächlich ihrer Verantwortung für ein korrektes Abrechnungsmanagement stellen würden, kämen wir einen großen Schritt voran. Ob ein Auftragsgutachten dabei der richtige Weg ist, darf bezweifelt werden. Ein Anfang wäre gemacht, wenn für Krankenhäuser und Krankenkassen gleiches Recht gelten würde. Die sogenannte Aufwandspauschale muss endlich symmetrisch, also für beide Seiten gelten und darf sich nicht nur gegen die Kassen richten“, so Ann Marini, stellv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes.
Hintergrund:
Der MDK prüft die Rechnungen der Krankenhäuser sowohl nach sachlich-fachlichen Kriterien aber auch nach abrechnungstechnischen Kriterien. Nach den Prüfergebnissen der Kassen verteilen sich Auffälligkeiten in allen Bereichen gleichmäßig.
Das Sozialgesetzbuch schreibt in § 275 SGB V vor, dass die Krankenkassen die Krankenhausabrechnungen prüfen müssen. Wenn eine Krankenkasse ihrer gesetzlichen Prüfpflicht nachkommt und eine geprüfte Krankenhausrechnung richtig ist, dann muss die Krankenkasse dem Krankenhaus eine „Aufwandspauschale“ in Höhe von 300 Euro zahlen. Wenn die Prüfung aber ergibt, dass die Rechnung falsch war und zugunsten der Krankenkasse korrigiert werden muss, dann passiert nichts! Das Krankenhaus muss nur den zu viel erhaltenen Betrag zurückzahlen.
Argumentationspapier des GKV-SV mit konkreten Beispielen von Falschabrechnung
Pressemitteilung des MDS