Was macht zum Beispiel der Stabsbereich Selbstverwaltung?

Frau Elke Sleeboom, Leiterin des Stabsbereichs Selbstverwaltung
Leiterin des Stabsbereichs Selbstverwaltung ist Elke Sleeboom. Zusammen mit ihren zwei Mitarbeiterinnen stellt sie die Abwicklung aller Angelegenheiten des Verwaltungsrates sicher.

Die gesetzliche Krankenversicherung wird seit ihrer Errichtung nach dem Prinzip der Selbstverwaltung durch Beteiligung von Versicherten und Arbeitgebern geführt, so auch der GKV-Spitzenverband. Wichtigste Organe der Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband sind der Verwaltungsrat und die Mitgliederversammlung, die sich aus Vertretern aller Kassenarten in Deutschland zusammensetzt – ein Novum in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung. Am 21. Mai 2007 hat die Mitgliederversammlung erstmalig ihre Vertreter in den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gewählt, der die grundsätzlichen gesundheitspolitischen und strategischen Entscheidungen des neuen Verbandes trifft. Zentrale Anlaufstelle für alle Belange der Gremienmitglieder ist der Stabsbereich Selbstverwaltung, der sich seit Beginn dieses Jahres den Aufbau effizienter Abläufe in der Gremienarbeit zum Ziel gesetzt hat.  

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat bereits 2007 und im ersten Halbjahr 2008 maßgebliche Entscheidungen zum Aufbau des Verbandes getroffen. Verstärkt wurde die Einbindung der Gremienmitglieder in die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes durch die frühzeitige Bildung von Fachausschüssen, die bereits im April die fachliche Vorbereitung von Entscheidungen des Verwaltungsrates übernahmen und ihre weitere Themenplanung gestalteten. Dabei hat der Stabsbereich Selbstverwaltung schon im Januar 2008 die Koordination der Gremiensitzungen übernommen und eine an den gesetzlichen Aufgaben orientierte Terminplanung sichergestellt. Neben den organisatorischen Abläufen zur termingerechten Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Verwaltungsrates und der Fachausschüsse „Grundsatzfragen und Gesundheitspolitik“, „Organisation und Finanzen“, „Verträge und Versorgung“ und „Prävention, Rehabilitation und Pflege“ sowie weiterer Sitzungen stellt der Stabsbereich ordnungsgemäße Beratungsunterlagen und Niederschriften sicher. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Pflege eines Aufgaben- und Beschlusscontrollings, der Aufbau eines Informations- und Berichtswesens für den Verwaltungsrat und die Mitgliederversammlung sowie ein reibungsloses Reisekostenmanagement. Als komplett neuen Aufgabenbereich verantwortet der Stabsbereich die schriftlichen Wahlen in der Mitgliederversammlung in den organisatorischen und formalen Abläufen, die bei vorzeitigem Ausscheiden von Verwaltungsratsmitgliedern während einer Amtsperiode die demokratische Legitimation der Mitglieder sicherstellen.

Bei den vielfältigen Aufgaben übernimmt der Stabsbereich Selbstverwaltung, der als Kontaktstelle in allen Angelegenheiten des Verwaltungsrates fungiert, eine Mittlerrolle zwischen Gremienmitgliedern und Vorstand sowie Fachabteilungen.