Was macht zum Beispiel der Stabsbereich Justiziariat?
Der Stabsbereich Justiziariat wird geleitet von Dr. Martin Krasney.
Qualifizierte und spezialisierte Rechtsberatung für den Verband, dessen Mitglieder und deren Landesverbände, so lässt sich die Aufgabe des Stabsbereiches Justiziariat des GKV-Spitzenverbandes kurz zusammenfassen.
Ein wichtiger Bereich ist dabei die Beratung des Vorstandes und der Fachabteilungen des GKV-Spitzenverbandes zu den für sie entscheidenden Rechtsfragen. Dabei wird die Rechtsabteilung insbesondere in konkrete Entscheidungsprozesse einbezogen (z. B. Verträge mit den Leistungserbringern, Festsetzung von Arzneimittel-Festbeträgen, finanzielle Ausgleichsverfahren). Zudem ist sie zuständig für die rechtliche Bewertung grundsätzlicher Fragen (z. B. strategische Positionierungen und Gesetzesvorhaben). Damit leistet das Justiziariat einen wesentlichen Beitrag dazu, dass der GKV-Spitzenverband die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten fachgerecht, schnell und wirtschaftlich durchsetzen kann.
Darüber hinaus versteht sich das Justiziariat auch als direkter Dienstleister für die Krankenkassen und deren Landesverbände. Die gesetzlichen Vorgaben zur Versorgung der Versicherten werden immer komplexer, schwieriger und unbeständiger. Dabei befinden sich die Krankenkassen zusätzlich in dem Spannungsfeld, dass sie zwar einerseits untereinander in einem immer stärkeren Wettbewerb stehen, andererseits aber den Auftrag haben, gemeinsam für die Gesundheit der Versicherten zu sorgen. Hinzu kommt, dass sie auf einem der bedeutsamsten Wirtschaftsmärkte der Bundesrepublik Deutschland agieren. Die Zeiten, in denen „solide“ Kenntnisse im SGB V und SGB XI zur Aufgabenerfüllung ausreichten, sind insofern vorbei. Zur Wahrung ihrer Interessen sowie für ihre (künftige) erfolgreiche Marktpositionierung und zum Wohle ihrer Versicherten müssen die Krankenkassen in allen einschlägigen Rechtsgebieten ihre rechtlichen Gestaltungsspielräume kennen und optimal nutzen.
Abgestimmt auf die speziellen Bedürfnisse der Krankenkassen und ihrer Landesverbände berät das Justiziariat diese in allen relevanten Rechtsfragen. Entsprechend den hohen Anforderungen an eine qualifizierte Rechtsberatung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung arbeiten die im Justiziariat tätigen Juristen ausschließlich spezialisiert, praxisnah und wissenschaftlich fundiert. Dazu gehört auch, dass sich die Juristen neben ihrer Tätigkeit beim GKV-Spitzenverband fachlich engagieren. Sie sind insbesondere Mitglieder in fachlich ausgewiesenen juristischen Organisationen, veröffentlichen regelmäßig und bilden sich konsequent fort. So stehen sie in einem ständigen fachlichen Austausch mit Kollegen, Gerichten, Ministerien und Hochschulen. Dadurch können sie die Krankenkassen umfassend und kompetent in allen entscheidenden Rechtsfragen beraten (ambulante und stationäre Versorgung, Pflegeversicherungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, Dienstvertragsrecht – Vorstandsverträge -, Selbstverwaltungsrecht, Datenschutz, Gesetzesvorhaben etc.).
Durch das Zusammenarbeiten der Kompetenzeinheiten ist auch die professionelle Begleitung größerer Projekte (z. B. Gründung von Arbeitsgemeinschaften –insbesondere Rechtsformenwahl und gesellschaftsvertragliche Gestaltung -, Verhandlungen mit den Leitungserbringern, Fusionen und Outsourcing-Maßnahmen) gewährleistet.
Der wettbewerbsneutralen Stellung des GKV-Spitzenverbandes wird vor allem dadurch Rechnung getragen, dass bei Streitigkeiten der Mitglieder untereinander kein Mandat für eine Partei übernommen wird.