Durch das GKV-WSG hat der Gesetzgeber eine Veränderung der Kassenlandschaft und der Verbände vorgenommen. Seit dem 01. Juli 2008 nimmt der GKV-Spitzenverband als Einrichtung aller Krankenkassen alle gesetzlichen Aufgaben wahr, insbesondere jene des bisherigen Beschlussgremiums nach § 213 SGB V. Für einige der bisherigen Spitzenverbände der Krankenkassen geht damit ein Wechsel ihrer Rechtsform einher; sie wurden per Gesetz zum 01. Januar 2009 zu Gesellschaften des bürgerlichen Rechts.
Die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene konzentrieren sich auf alle nicht gesetzlichen Aufgaben und nehmen diese für ihre Kassenart wahr. Dazu gehören neben verschiedenen Serviceleistungen auch wettbewerbliche Fragestellungen. Sie sind ebenfalls Ansprechpartner für leistungsrechtliche Fragen.