Selbsthilfe

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Der GKV-Spitzenverband hat am 6. Oktober 2009 die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20 c SGB V vom 10. März 2000 neu beschlossen. Sie sind in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe entstanden. Mit der Neufassung soll die Selbsthilfeförderung in Deutschland transparenter werden, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfegruppen- und -einrichtungen und den Krankenkassen weiter zu stärken.

Der aktuelle Leitfaden zur Selbsthilfeförderung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. 

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (barrierefrei)