Politische Diskussion zur neuen Influenza A(H1N1)
Hier finden Sie eine chronologische Zusammenstellung einzelner politischer Stellungnahmen des GKV-Spitzenverbandes zur neuen Influenza.
Zusammenfassung der Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Entwurf der Rechtsverordnung zur Leistungspflicht bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza
(04.08.2009) Der GKV-Spitzenverband hat zum Entwurf der Rechtsverordnung vom 15.07.2009 politisch Stellung genommen. Lesen Sie im Folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Mehr...
Statement
Einigung zu Schutzimpfungen gegen „Neue Grippe“ erzielt
(13.08.2009) Der GKV-Spitzenverband begrüßt das Ergebnis des heutigen Gespräches im Bundesministerium für Gesundheit zur Schutzimpfung gegen die „Neue Grippe“. Danach können sich nun alle Versicherten, die es wünschen, gegen die „Neue Grippe“ impfen lassen und nicht wie zunächst vorgesehen nur bestimmte Berufs- und Risikogruppen. Da am Anfang nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen wird, sollen zunächst zwar vorrangig Risikogruppen geimpft werden, die Möglichkeit zur Impfung soll aber darüber hinaus allen Versicherten offen stehen. Diese Regelung entspricht dem Interesse der Kassen nach einer hohen Impfrate im Sinne der Gesundheitsvorsorge und dem Schutz der Bevölkerung.
Gleichzeitig zeichnet sich bezüglich der Finanzierungsfrage eine Lösung ab, die die Kostenbelastung für die GKV sinnvoll begrenzt. So wurde klargestellt, dass für die Durchführung der Impfaktion die Bundesländer, z. B. durch deren Öffentliche Gesundheitsdienste, verantwortlich sind. Die Kassen tragen für die ersten 50 Prozent der Versicherten die Kosten für die Schutzimpfung gegen die „Neue Grippe“. Dafür soll pro Versicherten ein Betrag festgelegt werden, der vermutlich unter 30 Euro liegen wird. Die Gelder werden in einen Länderfonds als Pauschalbetrag eingestellt. Wenn diese erschöpft sind, weil sich mehr als 50 Prozent der Versicherten impfen lassen wollen, springt der Bund bzw. die Länder mit Steuerzuschüssen ein.
Auf dieser Basis wird die neue Rechtsverordnung konzipiert, auf der Basis der Rechtsverordnung sind dann Verträge auf Länderebene nach § 132e SGB V mit den Ländern zu schließen. Die Rechtsverordnung soll am 19. August 2009 von der Bundesregierung beschlossen werden.
Statement
Einigung bei Diagnostik der Schweinegrippe
(07.08.2009) Nach widersprüchlichen Informationen zur Diagnostik der Schweinegrippe haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband auf folgendes Vorgehen verständigt:
Auf den bisher zur Diagnostik primär empfohlenen Schnelltest wird verzichtet. Er wird künftig nur noch in Ausnahmefällen benutzt, da die Erfahrungen der letzten Wochen gezeigt haben, dass dieser Test nur unzuverlässige Ergebnisse liefert.
Statement
Schweinegrippe-Impfung: Kassen zahlen laut Gesetz Sachkosten, Länder laut Pandemieplänen für weitere Kosten in der Pflicht
(06.08.2009) "Die Krankenkassen werden ihren Teil im Kampf gegen die Schweinegrippe übernehmen und sich an den Kosten für eine Impfung beteiligen. Wir erwarten aber auch, dass sich die Länder ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung stellen, die auf Basis der Pandemiepläne eindeutig zuzuordnen ist. Kosten, die durch die Schweinegrippe ausgelöst werden, sind derzeit nicht im Fonds eingepreist. Entziehen sich die Länder, die private Krankenversicherung und Beihilfeträger ihrer Verpflichtung, würde der Fonds entsprechend höher belastet und damit auch die Beitragszahler", so Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes.
Statement
Krankenkassen bezahlen Tests zur Abklärung der Schweinegrippe
(24.07.2009) Den Schnelltest zur ersten Abklärung, ob Patienten sich mit Schweine-Influenza infiziert haben, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen im Moment über den Weg der Kostenerstattung. D.h. der Versicherte bezahlt in der Arztpraxis selbst, erhält dort eine Rechnung, reicht diese bei seiner Krankenkasse ein und erhält dann das Geld zurück. Dieser empfohlene Weg ist im Moment notwendig, da es für diese Leistung noch keine Abrechnungsziffer gibt.
Anders verhält es sich mit dem verfeinerten Anschlusstest, dem so genannten PCR-Test. Fällt der Schnelltest positiv aus, wird mit dem zweiten PCR-Test die Virenlast bestimmt. Der PCR-Test hat eine Abrechnungsziffer und ist daher per Chipkarte zu erhalten.
Gemeinsame Pressemitteilung
Schnelltest zur Erkennung der Schweinegrippe - Kostenübernahme bei dringenden Verdachtsfällen
(30.04.2009) „Wir empfehlen den Krankenkassen, im konkreten Verdachtsfall die Kosten für einen Schnelltest auf Basis der Kostenerstattung zu übernehmen“, erklärte heute Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Voraussetzung sei, dass der Arzt den Verdacht bestätigt. Mehr ...