Impfung gegen die neue Infuenza A(H1N1)
Am 26. Oktober 2009 starteten bundesweit die Impfungen gegen die "Schweinegrippe". Vorrangig sollen zunächst besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen geimpft werden. Dazu gehören:
1. Personen ab einem Alter von 6 Monaten mit
- chronischen Krankheiten der Atmungsorgane einschließlich Asthma und chronisch obstruktiver Bronchitis,
- chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten,
- Diabetes und anderen Stoffwechselkrankheiten,
- schwerer Fettleibigkeit (Adipositas),
- Multipler Sklerose mit durch Infektionen ausgelösten Schüben,
- angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T-zellulärer oder B-zellulärer Restfunktion,
- HIV-Infektion oder anderen Infektionskrankheiten, die eine Schwächung des Immunsystems verursachen,
- vergleichbar schweren Erkrankungen, bei denen zu erwarten ist, dass eine Erkrankung an Influenza A (H1N1) schwer verläuft
Informationsflyer für Personen mit chronischen Erkrankungen
2. Schwangere (vorzugsweise ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel) und Wöchnerinnen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Schwangeren bis zum Vorliegen weiterer Daten mit einem Impfstoff ohne Wirkverstärker zu impfen.
Informationsflyer für Schwangere
3. Medizinisches Personal
Personen, die in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege, Einrichtungen der stationären Rehabilitation, Apotheken, im Rettungsdienst, im Krankentransport in Gesundheitsämtern oder in nach §§ 16 und 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden tätig sind.
Informationsflyer für medizinisches Personal
4. Personen, die bei den Vollzugspolizeien und den Feuerwehren tätig sind
Informationsflyer für Polizei und Feuerwehr
Diese Impfung ist freiwillig.
Durchführung der Impfung
Für die Durchführung der Impfaktion sind die Bundesländer verantwortlich. Wann und wo in Ihrer Kommune geimpft wird, erfahren Sie bei den zuständigen Gesundheitsämtern oder Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärtzin. Einige Bundesländer haben eine zentrale Telefon-Hotline eingerichtet.
Kosten der Impfung
Die Kassen tragen für die ersten 50 Prozent der Versicherten die Kosten für die Schutzimpfung gegen die „Neue Grippe“. Wenn diese erschöpft sind, weil sich mehr als 50 Prozent der Versicherten impfen lassen wollen, springen der Bund bzw. die Länder mit Steuerzuschüssen ein.