Richtlinien nach § 106 a
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband vereinbaren Richtlinien zur Durchführung der Abrechnungsprüfung. Die Inhalte dieser Vereinbarung sind Bestandteil der jeweils auf der Landesebene abzuschließenden Vereinbarungen zur Abrechnungsprüfung. Dabei prüfen die KZVen die abgerechneten Leistungen bzw. die durchgeführte Behandlung arztbezogen, die Krankenkassen versichertenbezogen auf Plausibilität. Darüber hinaus prüft die Krankenkasse, ob für den zu überprüfenden Zeitraum überhaupt eine Leistungspflicht bestand, d. h. ob der Versicherte tatsächlich bei der entsprechenden Krankenkasse versichert war. Außerdem wird in den Richtlinien geregelt, dass es Aufgabe der der Krankenkasse ist zu kontrollieren, ob die Praxisgebühr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei dem jeweiligen Versicherten einbehalten wurde
.Richtlinien nach § 106 a Zahnaerzte.pdf