Rahmenvorgaben für Heilmittel-Vereinbarungen nach § 84 SGB V
Zur Ausgabensteuerung im Heilmittelbereich werden gemäß § 84 SGB V auf Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen zwischen Kassen- und Vertragsarztseite Heilmittel-Vereinbarungen geschlossen. Die Basis dafür bilden die auf Bundesebene mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffenen Rahmenvorgaben für Heilmittel.
Rahmenvorgaben für 2012
Rahmenvorgaben für 2011
Rahmenvorgaben für 2010
Rahmenvorgaben für 2009
Rahmenvorgaben für 2008