Rahmenempfehlungen
Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene geben gemäß § 125 Abs. 1 SGB V gemeinsam Rahmenempfehlungen für eine einheitliche Versorgung mit Heilmitteln ab. Diese Empfehlungen bilden die Grundlage für die Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V.
Es gibt Rahmenempfehlungen für die Bereiche Physiotherapie, Ergotherapie sowie Stimmtherapie, Sprechtherapie und Sprachtherapie.
Weiterhin stehen Rahmenempfehlungen zur Anerkennung von im europäischen Ausland erworbenen Qualifikationen zur Abgabe von Leistungen, die eine Weiterbildung erfordern, zur Verfügung.
Rahmenempfehlungen nach § 125 SGB V
Anlage 1a - Leistungsbeschreibung Physiotherapie
Anlage 1b - Leistungsbeschreibung Ergotherapie
Anlage 1c - Leistungsbeschreibung Sprachtherapie
Anlage 2 - Anwendung im Regelfall
Anlage 3 - Besondere Maßnahmen Physiotherapie
Anlage 4 - Fortbildung
Anlagen und Anhänge zu Anlage 3 der Rahmenempfehlungen:
Anhang A zu Anlage 3 - Fachlehrerweiterbildung Manuelle Lymphdrainage
Anhang B - Fachlehrerweiterbildung Manuelle Therapie
Anhang C - Fachlehrerweiterbildung PNF
Anerkennung von im europäischen Ausland erworbene Qualifikationen
Rahmenempfehlungen vom 06. April 2009