Rahmenempfehlungen  

Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene geben gemäß § 125 Abs. 1 SGB V gemeinsam Rahmenempfehlungen für eine einheitliche Versorgung mit Heilmitteln ab. Diese Empfehlungen bilden die Grundlage für die Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V.

Es gibt Rahmenempfehlungen für die Bereiche Physiotherapie, Ergotherapie sowie Stimmtherapie, Sprechtherapie und Sprachtherapie.

Weiterhin stehen Rahmenempfehlungen zur Anerkennung von im europäischen Ausland erworbenen Qualifikationen zur Abgabe von Leistungen, die eine Weiterbildung erfordern, zur Verfügung. 

 

Rahmenempfehlungen nach § 125 SGB V

Anlage 1a - Leistungsbeschreibung Physiotherapie

Anlage 1b - Leistungsbeschreibung Ergotherapie

Anlage 1c - Leistungsbeschreibung Sprachtherapie

Anlage 2 - Anwendung im Regelfall

Anlage 3 - Besondere Maßnahmen Physiotherapie

Anlage 4 - Fortbildung

 

Anlagen und Anhänge zu Anlage 3 der Rahmenempfehlungen:

 

Anhang A zu Anlage 3 - Fachlehrerweiterbildung Manuelle Lymphdrainage

Anhang B - Fachlehrerweiterbildung Manuelle Therapie

Anhang C - Fachlehrerweiterbildung PNF

 

Anerkennung von im europäischen Ausland erworbene Qualifikationen

Rahmenempfehlungen vom 06. April 2009