Rahmenempfehlung vom 17.06.1993
Nach § 21 Abs. 2 Satz 2 haben die Spitzenverbände der Krankenkassen bzw. ab 01.07.2008 der GKV-Spitzenverband bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen insbesondere über Inhalt, Finanzierung, nicht versicherten bezogene Dokumentation und Kontrolle der Maßnahmen der Gruppenprophylaxe zu beschließen. Die Rahmenempfehlung vom 17.06.1993 sieht vor, dass diese Aufgaben von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) wahrgenommen werden. Danach obliegt der DAJ die Dokumentation, Erfolgskontrolle und die Auswertung der gruppenprophylaktischen Maßnahmen.
Rahmenempfehlung § 21 SGBV.pdf