Rahmenempfehlungen - Podologische Therapie
Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene geben gemäß § 125 Abs. 1 SGB V gemeinsam Rahmenempfehlungen für eine einheitliche Versorgung mit Heilmitteln - hier für den Heilmittelbereich Podologie - ab. Diese Empfehlungen bilden die Grundlage für die Heilmittel-Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V.
Rahmenempfehlungen – Podologische Therapie – Stand 01.04.2010
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung
Anlage 2 - Fortbildungen
Anlage 3 - Notwendige Angaben auf Podologischen Verordnungen