Risikostrukturausgleich (RSA)

Der Risikostrukturausgleich (RSA) wurde 1994 durch das Gesundheitsstrukturgesetz eingeführt. Durch die Einführung des RSA sollte die Ungleichverteilung der Morbiditätsrisiken, der Familienlasten sowie der Beitragseinnahmen zwischen den Krankenkassen, die zu erheblichen Beitragssatzdifferenzen in der Kassenlandschaft geführt hatten, aufgehoben werden. Zudem sollten unterschiedliche Startbedingungen bezogen auf die Mitgliederstruktur nach Öffnung der Krankenkassen und der damit verbundenen Kassenwahlfreiheit der Versicherten ausgeglichen werden. Verantwortlich für die technische Umsetzung des RSA ist das BVA in Bonn.

Entscheidende Kriterien für den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen waren bis Ende 2008:

  • Einkommen der Mitglieder (Grundlöhne)
  • Zahl der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen
  • Indirekte Morbiditätskriterien
    • Alter
    • Geschlecht
    • Erwerbsminderungsrente
2002 kamen hinzu
  • Risikopool für besonders aufwendige Leistungsfälle

Versicherte mit chronischen Erkrankungen wurden gesondert berücksichtigt, wenn sie in ein akkreditiertes Disease-Management-Programm (DMP) eingeschrieben waren.