Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung
Für die gesetzliche Krankenversicherung sind der Schutz vor Krankheiten und die Förderung der Gesundheit unverzichtbare Aufgaben, um Lebensqualität und Leistungsfähigkeit ihrer Versicherten unabhängig von Geschlecht und sozialer Stellung langfristig zu erhalten und ihnen ein gesundes Altern zu ermöglichen. Der Wandel des Krankheitsspektrums zu den chronisch-degenerativen Erkrankungen, der demographische Alterungsprozess und die sich verändernden Anforderungen in der Arbeitswelt machen eine Intensivierung präventiver, auf die Minderung gesundheitlicher Belastungen und die Stärkung gesundheitlicher Potenziale und Ressourcen gerichteter Strategien und Interventionen erforderlich. Da Krankheiten und ihre Risikofaktoren in der Bevölkerung sozial ungleich verteilt sind, ist gerade Versicherten in sozial benachteiligter Lage hierbei ein besonderes Augenmerk zu widmen.
Die GKV ist der Hauptfinanzierungsträger für Präventionsleistungen in Deutschland. Die Krankenkassen kommen mit Präventionsausgaben von über 5 Mrd. Euro (2008) für fast 50 Prozent aller Präventionsausgaben auf. Die GKV-Gemeinschaft will daher auch bei der Gestaltung der Prävention eine tragende Rolle spielen und setzt sich für folgendes ein:
- eine weitere Qualitätsverbesserung in Prävention und Gesundheitsförderung auf allen Ebenen,
- eine weitere Verstärkung des präventiven Engagements der GKV in Settings (Lebenswelten) wie Schulen, Betrieben und Kommunen,
- eine Weiterführung des verhaltenspräventiven Engagements der GKV für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil der Versicherten sowie
- die Erhaltung und Verstärkung des Präventions- und Gesundheitsförderungsengagements der GKV in allen Lebensphasen.
Dabei sind Kooperationen der Krankenkassen mit anderen gesellschaftlichen Partnern unverzichtbar und werden vom GKV-Spitzenverband gefördert.
Der GKV-Spitzenverband setzt sich als politische Vertretung aller gesetzlichen Krankenkassen dafür ein
- den Gestaltungsrahmen der Krankenkassen in der Prävention zu erhalten,
- Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu etablieren, bei langfristig gesicherter und angemessener Finanzierung durch weitere Beteiligte wie Bund, Länder und Kommunen,
- finanzielle Lastenverschiebungen vom Staat auf die GKV und eine Fremdbestimmung über Beitragsmittel der Versicherten und Arbeitgeber in diesem Bereich zu verhindern.
Die gesetzliche Hauptaufgabe des GKV-Spitzenverbandes in der Prävention besteht in der Weiterentwicklung des sog. GKV-Leitfadens Prävention entsprechend aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der in der Praxis gewonnenen Erfahrungen (§ 20 Abs. 1 SGB V). Hierbei bezieht der GKV kontinuierlich unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstand ein. Außerdem unterstützt der GKV-Spitzenverband die Krankenkassen bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Leitfadens auf Grundlage periodischer Referentenrunden und Rundschreiben. Weitere Aufgaben sind die jährlichen GKV-Präventionsberichte sowie die Förderung von Qualitätssicherung und Zielorientierung der Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen der Krankenkassen.