Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Versorgungsstrukturgesetz wurde am 1. Dezember 2011 gegen die Stimmen der Opposition nach 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen. Der 2. Durchgang im Bundesrat fand am 16. Dezember 2011 statt. Das Gesetz trat damit zum 1. Januar 2012 in Kraft.

Licht und Schatten liegen in dem Gesetz eng beieinander

„Mit dem Versorgungsstrukturgesetz werden jenseits kurzfristiger Effekte strukturelle Maßnahmen eingeleitet, die helfen, die gute medizinische Versorgung in Deutschland weiterhin zu erhalten. Wir begrüßen die vielfältigen Vorhaben zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land. Allerdings fehlen Maßnahmen, um die teure und unnötige Überversorgung, die es in den meisten anderen Gebieten gerade im fachärztlichen Bereich gibt, abzubauen. Überversorgung bindet medizinisches Personal und finanzielle Ressourcen, die dann woanders fehlen. Überversorgung abbauen und Unterversorgung verhindern sind zwei Seiten einer Medaille“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.

Der GKV-Spitzenverband hatte im Vorfeld Eckpunkte für ein Versorgungsgesetz erarbeitet und in die politische Debatte eingebracht. In diesen werden die Themen Abbau der Überversorgung, mehr vertragswettbewerbliche Kompetenzen, die Verbesserung der Qualität der gesundheitlichen Versorgung und die Innovationsförderung angesprochen. Zur spezialärztlichen Versorgung, der Reformierung der Bedarfsplanung sowie der Einführung von Innovationszentren hat der GKV-Spitzenverband vertiefende Positionspapiere erstellt.

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz soll es auch zu Veränderungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss  (G-BA) kommen. Auch wenn das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) grundsätzlich erklärt, dass sich die Entscheidungsstrukturen des G-BA bewährt haben, wird Optimierungsbedarf auf Grundlage der Erfahrungen, die seit der Einführung der sektorübergreifenden und einheitlichen Ausrichtung durch das GKV-WSG gesammelt wurden, gesehen. Ferner sollen die Themenbereiche Transparenz, Offenheit und Beteiligungsmöglichkeiten sowie Bürokratiekostenabschätzung aufgegriffen werden. Vorschläge zur Optimierung der Arbeit des G-BA können Sie dem Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes entnehmen.

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG)


Presseinformationen des GKV-SV

Pressemitteilung des GKV-SV vom 19. Oktober 2011

Pressemitteilung des GKV-SV vom 03. August 2011

Pressemitteilung des GKV-SV vom 08. April 2011

Pressemitteilung des GKV-SV vom 06. April 2011

Positionspapiere des GKV-SV

Stellungnahme des GKV-SV zum Gesetzesentwurf des Versorgungsstrukturgesetzes

Stellungnahme des GKV-SV zu den Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Positionspapier des GKV-SV: Eckpunkte zu einem Versorgungsgesetz

Positionspapier des GKV-SV zur spezialärztlichen Versorgung

Positionspapier des GKV-SV zur Reform der Bedarfsplanung

Positionspapier des GKV-SV zur Einführung von Innovationszentren

Positionspapier des GKV-SV: Optimierungsbedarf bei der Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses

Hintergrundpapier des GKV-SV: Optimierungsbedarf bei der Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses