Krankenhausfinanzierungsreformgesetz verabschiedet: Vier Milliarden Mehrausgaben für das Jahr 2009
Der Deutsche Bundestag hat am 18.12.2008 den Gesetzentwurf zur Krankenhausfinanzierungsreform (KHRG) in zweiter und dritter Lesung entsprechend der Beschlussempfehlung seines Gesundheitsausschusses verabschiedet. Das zustimmungsfreie Gesetz wurde am 13.02.2009 abschließend im 2. Durchgang im Bundesrat beraten. Damit steht fest, dass eine finanzielle Mehrbelastung von mindestens 4,1 Milliarden Euro auf die Krankenkassen und deren Beitragszahler zukommt. Im Gesundheitsfonds sind seitens der Bundesregierung jedoch lediglich 3,5 Milliarden Euro veranschlagt worden. „Diese Finanzierungslücke sehen wir mit großer Sorge. Wie die fehlenden Millionen ausgeglichen werden sollen, weiß noch niemand“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Eine Konsequenz aus dieser Gesetzgebung wird daher sein: Die Wahrscheinlichkeit, dass Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben müssen, steigt deutlich.
Die beabsichtigten Vorhaben lassen zudem ein durchgängiges, zeitlich beständiges Konzept für eine überfällige Neuordnung der stationären Versorgung vermissen. So konstatiert v. Stackelberg: „Die Grundprobleme in der stationären Versorgung sind mit dieser Reform nicht gelöst. Weder wurden die Zahlungen der Länder für die notwendigen Investitionen verbindlich fixiert, noch Wettbewerbsimpulse durch den Einstieg in selektive Verträge gesetzt. Insgesamt also eine verpasste Chance. Eine Gesetzgebung, die das Engagement von innovativen Krankenhäusern und Kassen für eine moderne, gute und günstige Versorgung der Versicherten belohnt, lässt weiter auf sich warten.“
Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes bleibt das KHRG damit weit hinter den allgemeinen Erwartungen zurück (siehe Download „Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum KHRG zur Anhörung am 24.11.2008“). Insbesondere zeichnet sich das KHRG durch eine enorme Ausgabenwirkung zu Lasten der gesetzlich Krankenversicherten aus, obwohl finanzielle Verbesserungen der Situation der Krankenhäuser bereits ohne gesetzliche Änderungen absehbar sind.
In der Schlussphase der parlamentarischen Beratungen spielte deshalb vor allem die so genannte „Divergenzproblematik“ eine Rolle. Diese komplizierte budgettechnische Frage entscheidet darüber, ob das den Krankenhäusern politisch zugesagte Finanzvolumen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro oder aber ein höherer Betrag zufließen wird. Die Ursachen für die Ausgabensteigerung sind vom GKV-Spitzenverband detailliert beschrieben worden (siehe Download „Divergente Basisfallwerte“) und lassen sich wie folgt zusammenfassen: Zum Ende der DRG-Konvergenzphase werden die Basisfallwerte der Krankenhäuser durch den Landes-Basisfallwert ersetzt. Liegt dieser signifikant über dem gewichteten Durchschnitt der Haus-Basisfallwerte, kommt es zu einem sprunghaften Anstieg der Ausgaben. Empirische Auswertungen zeigen in allen Bundesländern eine zum Teil erhebliche Divergenz zwischen dem landesweiten Basisfallwert und dem Mittelwert der Haus-Basisfallwerte. Der GKV-Spitzenverband hat sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens für eine echte Lösung des Problems durch Adjustierung der Landes-Basisfallwerte eingesetzt und versucht, weitere, im Gesundheitsfonds unberücksichtigte Zusatzbelastungen für die GKV zu vermeiden.
Der Deutsche Bundestag hat diese Problematik in seiner Sitzung am 18.12.2008 im Rahmen von Änderungsanträgen aufgegriffen, konnte diese allerdings nicht im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung lösen (siehe Download „Bewertung des GKV-Spitzenverbandes vom 12.12.2008 zu den Änderungsanträgen zum KHRG“). Der politisch gefundene Kompromiss, der eine einjährige Verlängerung der eigentlich 2009 endenden Konvergenzphase vorsieht, verteilt die finanziellen Folgen des Divergenzproblems lediglich auf zwei Jahre, so dass die Beitragszahler der GKV ab 2010 den Konvergenzsaldo in vollem Umfang finanzieren müssen. Auch die im KHRG vorgesehene Möglichkeit, in 2009 Rabatte für zusätzliche Leistungen zu verhandeln, wird die absehbare Ausgabenproblematik der GKV kaum lösen können. Stattdessen stellt die Wiedereinführung des Selbstkostenprinzips durch die Einführung eines so genannten Warenkorbes kaum kalkulierbare Ausgabenrisiken zu Lasten der Krankenkassen dar.
Das Gesetz trat am 17. März 2009 in Kraft. Die Aufhebung des Sanierungsbeitrages trat bereits rückwirkend zum 01. Januar 2009 in Kraft.
Folgende Dokumente stehen zum Download zur Verfügung:
Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009
Bewertung des GKV-Spitzenverbandes zu den Änderungsänträgen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 12.12.2008
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) für die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 24.11.2008
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 19.11.2008
Divergente Basisfallwerte - Zur Ausgabenwirkung divergierender Landes- und Krankenhaus-Basisfallwerte am Ende der Konvergenzphase vom 06.11.2008
Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Kabinettsfassung vom 24.09.2008)
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 19.09.2008
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 10.09.2008
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 05.09.2008
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 04.09.2008
Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz (Referentenentwurf vom 22.08.2008) - Gesetzestext
Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz (Referentenentwurf vom 22.08.2008) - Begründung
Statement Johann-Magnus v. Stackelberg vom 23. Juli 2008
Zusammenfassung der wesentlichen Punkte - Pressegespräch GKV-Spitzenverband vom 23.07.2008
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 04.07.2008
GMK-Beschluss vom 03.07.2008
BMG-Eckpunkte für einen "ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung" vom 27.06.2008
Gemeinsame Stellungnahme der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Wirtschaftlichkeitssituation der Krankenhäuser vom 10.06.2008