Gesundheitsfonds - Finanzausstattung 2012

Erfreuliche Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung

(31.10.2011) In seiner Herbstschätzung am 12. Oktober 2011 hat der GKV-Schätzerkreis einvernehmlich die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2011 und 2012 prognostiziert. Aus den Schätzergebnissen für das Jahr 2012 ergibt sich für die Krankenkassen das Zuweisungsvolumen des Gesundheitsfonds im kommenden Jahr. Zudem hat das BMG im Einvernehmen mit dem BMF auf Basis dieser Schätzergebnisse die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach § 242a SGB V für 2012 auf Null Euro festgelegt und zum 1. November 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Schätzergebnis für 2011

Die Einnahmen des Gesundheitsfonds haben sich im laufenden Jahr erfreulich positiver entwickelt als Anfang 2011 erwartet wurde. Sie werden voraussichtlich 183,4 Mrd. Euro betragen. Darin enthalten sind die einmalige Bundesbeteiligung nach § 221a SGB V in Höhe von 2,0 Mrd. Euro, die der Finanzierung des Sozialausgleichs und der Zusatzbeiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bis einschließlich 2014 dienen soll. Da der Gesundheitsfonds als Zuweisungsvolumen für das Jahr 2011 unverändert 178,9 Mrd. Euro ausschütten wird, ergibt sich für diesen ein Überschuss in Höhe von 4,4 Mrd. Euro, welcher der Liquiditätsreserve zufließt.

Die aktuell geschätzten Ausgaben der Krankenkassen betragen 177,5 Mrd. Euro, sodass die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds die Ausgaben der Krankenkassen um voraussichtlich 1,4 Mrd. Euro. übersteigen werden. Die geschätzte Deckungsquote für das laufende Jahr beträgt demnach 100,8 Prozent.

Schätzergebnis für 2012

Für das Jahr 2012 werden Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 185,7 Mrd. Euro
erwartet. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen betragen 185,4 Mrd. Euro. Damit begrenzen und definieren die erwarteten Ausgaben 2012 das Zuweisungsvolumen des Gesundheitsfonds für die Krankenkassen: Ihnen werden im kommenden Jahr insgesamt 185,4 Mrd. Euro zugewiesen werden. Bei damit in der Durchschnittsbetrachtung vollständiger Ausgabendeckung verbleibt für den Fonds im kommenden Jahr ein erwarteter Überschuss von 300 Mio. Euro.

Kein Sozialausgleich 2012

Damit steht zugleich fest, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag auch für das Jahr 2012 auf Null Euro festgesetzt werden wird. Entsprechend wird es im kommenden Jahr keinen Sozialausgleich für faktisch mit Zusatzbeiträgen belastete Versicherte geben. Gegenwärtig erhebt etwa ein Dutzend Krankenkassen Zusatzbeiträge zwischen sechs und fünfzehn Euro im Monat.

Liquiditätsreserve

Im Jahr 2010 betrug das Finanzergebnis des Gesundheitsfonds bereits +4,2 Mrd. Euro, sodass die Liquiditätsreserve zum 31. Dezember 2011 voraussichtlich 8,6 Mrd. Euro betragen wird. Die Liquiditätsreserve soll nach der gesetzlichen Vorgabe mindestens 20 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe des Fonds betragen; dies wären im Jahr 2012 rd. 3,1 Mrd. Euro. Des Weiteren enthält die Reserve auch die Bundesbeteiligung nach § 221a SGB V in Höhe von 2,0 Mrd. Euro, mit der bis einschließlich 2014 insbesondere der Sozialausgleich finanziert werden soll (Ab dem Jahr 2015 soll der Gesundheitsfonds für den Sozialausgleich Bundesmittel nach § 221b SGB V erhalten). Unter Berücksichtigung dieser beiden Größen verbleibt zum Jahresende 2011 ein „Liquiditätsüberschuss“ von 3,5 Mrd. Euro. Da der Fonds nach heutiger Prognose auch 2012 mit einem Überschuss abschließen wird, steht die Debatte über die Verwendung der "überschüssigen" liquiden Mittel auf der politischen Agenda. Für den GKV-Spitzenverband ist dabei wichtig, dass diese Situation nicht zu einem laissez-faire der Politik auf der Ausgabenseite führt. Dies gilt schon allein deshalb, weil in der Finanzierungssystematik der GKV steigende Ausgaben unmittelbar die Krankenkassen belasten, ohne dass der Gesundheitsfonds für einen automatischen Ausgleich sorgen würde. Angesichts der erheblichen Honorar- und Vergütungssteigerungen der letzten Jahre gilt zudem, dass Ausgabensteigerungen in den einzelnen Versorgungsbereichen nur vertretbar wären, wenn diese mit echten Qualitätsverbesserungen für die Versicherten einhergingen.