Gesundheitsfonds - 2011  

Frühjahrsschätzung und Diskussion über Liquiditätsreserve

(08.08.2011) Am 29. März 2011 hat der GKV-Schätzerkreis seine bis dato vorliegende Schätzung der
Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung an die seit
Anfang März vorliegenden vorläufigen Finanzergebnisse für das Jahr 2010 angepasst. Nach dieser Schätzung beträgt die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zum 31. Dezember 2010 voraussichtlich 4,2 Mrd. Euro und erfüllt damit bereits heute die gesetzlichen Liquiditätsvorgaben (mindestens 20 Prozent einer Monatsausgabe des Gesundheitsfonds, ca. 3 Mrd. Euro).

Nach der letzten Prognose für das Jahr 2011 (24. Januar 2011) wird die Liquiditätsreserve bis Ende des Jahres 2011 um weitere 2,7 Mrd. Euro auf nunmehr geschätzte 6,9 Mrd. Euro ansteigen. Hierin ist die einmalige Bundesbeteiligung nach § 221a SGB V in Höhe von 2 Mrd. Euro für 2011 enthalten.

Hinsichtlich der gut gefüllten Reserve gilt, dass es keine gesetzliche Vorgabe gibt, wie der Fonds mit "überschüssigen" liquiden Mitteln zu verfahren hat; so besteht zwischen der Höhe der Liquiditätsreserve und den Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen kein unmittelbarer Zusammenhang. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen für das Jahr 2012 aus der Liquiditätsreserve ohne eine gesetzliche Neuregelung keine höheren Zuweisungen bekommen. Nach geltendem Recht werden die Zuweisungen für 2012 den im Herbst 2011 vom Schätzerkreis erwarteten Einnahmen des Jahres 2012 entsprechen, maximal in Höhe der erwarteten Ausgaben des Jahres 2012. Die "Einnahmeüberschüsse" der Jahre 2010 und 2011 fließen also nicht automatisch in die Zuweisungen des Jahres 2012 ein, sondern verbleiben im Fonds.

Entsprechend wird über die richtige die Verwendung der „überschüssigen“ Mittel des Fonds debattiert; letztlich muss die Politik entscheiden, wie mit Überschüssen zu verfahren ist. Die Möglichkeiten reichen von einer Senkung des allgemeinen Beitragssatzes bis hin zur Erhöhung der Zuweisungen an die Krankenkassen. Während das BMG einer Beitragssatzsenkung eine Absage erteilt hat, weist das Bundesversicherungsamt darauf hin, dass die höheren liquiden Mittel insoweit den Krankenkassen zugute kämen, als sie eine turnusmäßig frühzeitigere Auszahlung der Zuweisungen ermöglichten. Somit profitierten die Krankenkassen doch zumindest hinsichtlich ihrer Liquidität vom wirtschaftlichen Aufschwung.

Eine aktualisierte Schätzung des Jahres 2011 und eine erstmalige Schätzung des Jahres 2012 wird der Schätzerkreis im Oktober vornehmen.
  

Ergebnisse der Januarschätzung des GKV-Schätzerkreises 

(25.01.2011) Nach der jüngsten Schätzung des GKV-Schätzerkreises vom 24. Januar 2011 betragen die Einnahmen des Fonds im Jahr 2010 voraussichtlich 173,9 Mrd. Euro. Die Schätzung liegt damit um rd. 400 Mio. Euro über der Herbstprognose. Hierdurch erhöhen sich allerdings nicht die Einnahmen der Krankenkassen für das abgelaufene Jahr, denn im neuen Finanzierungssystem der GKV tragen die Krankenkassen das Ausgabenrisiko bei im Voraus fixierten Zuweisungen des Gesundheitsfonds. Diese betragen für das Jahr 2010 unverändert 170,3 Mrd. Euro. Die Ausgaben der Krankenkassen betragen nach der neuen Schätzung 172,1 Mrd. Euro, sodass eine Finanzierungslücke von 1,8 Mrd. Euro bei den Krankenkassen für 2010 verbleibt. Diese Lücke war - je nach Haushaltslage der Krankenkassen - durch vorhandene Liquidität, durch Auflösung von Rücklagen oder durch Erhebung von Zusatzbeiträgen zu schließen. Die unerwarteten Mehreinnahmen des Gesundheitsfonds werden dagegen der Liquiditätsreserve zugeführt.

Für 2011 werden bei Einnahmen des Gesundheitsfonds von 181,6 Mrd. Euro (+ 0,5 Mrd. Euro), Ausgaben der Krankenkassen von 178,7 Mrd. Euro erwartet. Zur Deckung ihrer Ausgaben erhalten die Krankenkassen aber unverändert 178,9 Mrd. Euro, so dass in der Durchschnittsbetrachtung über alle Krankenkassen rechnerisch keine Deckungslücke entsteht. Die konjunkturbedingten Mehreinnahmen des Fonds stehen den Krankenkassen also nicht zur Verfügung, sie fließen in die Liquiditätsreserve des Fonds, aus der u. a. ab 2012 der Sozialsausgleich für die pauschalen Zusatzbeiträge der Krankenkassen zu finanzieren ist.