Gesundheitsfonds - 2010

Ergebnisse der Herbstschätzung des GKV-Schätzerkreises

(25.11.2010) Aufgrund der erfreulich günstigeren konjunkturellen Entwicklung wird der Gesundheitsfonds im Jahr 2010 höhere Einnahmen erzielen können als im Herbst 2009 oder noch im Frühjahr 2010 vom GKV-Schätzerkreis angenommen wurde. Nach der jüngsten Schätzung des GKV-Schätzerkreises werden die Einnahmen des Fonds jetzt 173,5 Mrd. Euro betragen.

Hierdurch erhöhen sich allerdings nicht die Einnahmen der Krankenkassen für das laufende Jahr, denn im neuen Finanzierungssystem der GKV tragen die Krankenkassen das Ausgabenrisiko bei im Voraus fixierten Zuweisungen des Gesundheitsfonds. Diese betragen für das Jahr 2010 unverändert 170,3 Mrd. Euro. Die Ausgaben der Krankenkassen betragen nach der neuen Schätzung 172,4 Mrd. Euro, sodass eine Finanzierungslücke von 2,1 Mrd. Euro bei den Krankenkassen verbleibt. Diese Lücke ist - je nach Haushaltslage der Krankenkassen - durch vorhandene Liquidität, durch Auflösung von Rücklagen oder durch Erhebung von Zusatzbeiträgen zu schließen. Die Mehreinnahmen des Gesundheitsfonds werden dagegen der Liquiditätsreserve zugeführt.

Für das Jahr 2011 werden die Einnahmen des Gesundheitsfonds auf 181,1 Mrd. Euro geschätzt, die erwarteten Ausgaben der Krankenkassen auf 178,9 Mrd. Euro. Berücksichtigt wurden bei dieser Schätzung alle anstehenden Gesetzesänderungen, die sich im nächsten Jahr auf die Einnahmen und Ausgaben auswirken werden, insbesondere die Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes zum 1.1.2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent und die Zahlung eines einmaligen ergänzenden Bundeszuschusses in Höhe von 2,0 Mrd. Euro.

Den Krankenkassen wird auf Basis dieser Prognose für das Jahr 2011 ein Zuweisungsvolumen in Höhe der erwarteten Ausgaben von 178,9 Mrd. Euro garantiert. Damit entsteht rein rechnerisch keine Deckungslücke, d.h. im Durchschnitt werden die - zum Zeitpunkt der Schätzung erwarteten - Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2011 durch die Zuweisungen des Fonds gedeckt. Die Krankenkassen tragen allerdings das Risiko, dass sich aufgrund neuerer Entwicklungen die zu erwartenden Ausgaben erhöhen. Ein Unsicherheitsfaktor stellen für die Krankenkassen bereits die letzten Änderungen am GKV-Finanzierungsgesetz dar. Durch Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die nach der Herbstschätzung des Schätzerkreises in die Ausschussberatungen eingebracht und verabschiedet wurden, wurden die mit dem Gesetzentwurf geminderten Ausgabenzuwächse für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser wieder erhöht. Diese Mehrausgaben werden 2011 unmittelbar die Finanzlage der Kassen belasten.

Der Gesundheitsfonds wird dagegen einen erwarteten Überschuss von 2,2 Mrd. Euro realisieren, der der Liquiditätsreserve zuzuführen ist. Der ergänzende Bundeszuschuss von 2,0 Mrd. Euro steht damit voraussichtlich in voller Höhe für die Finanzierung des mit dem GKV-FinG eingeführten Sozialausgleichs (Vorschlag: link zum GKV-FinG, Sozialausgleich) in den Jahren 2012 bis 2014 zur Verfügung. Ob der Sozialausgleich damit auskömmlich finanziert werden kann, ist heute noch nicht absehbar. Der GKV-Spitzenverband hatte im Rahmen der Anhörung im Gesundheitsausschuss daher eine klare Regelung gefordert, die einen vollständigen Ausgleich der für den Sozialausgleich aufgewendeten Mittel des Gesundheitsfonds durch den Bund vorsieht; der Gesetzgeber ist dieser Forderung nicht nachgekommen.

Ergänzende Bundesbeteiligung und Zusatzbeiträge

(29.03.2010) In Umsetzung des Koalitionsvertrages von Union und FDP wird die gesetzliche Krankenversicherung für das Jahr 2010 weitere Bundesmittel zum Ausgleich krisenbedingter Mindereinnahmen erhalten. Dem Gesundheitsfonds werden durch das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz im Jahr 2010 einmalig zusätzliche Steuermittel von 3,9 Mrd. Euro zufließen. Damit erhöht sich der steuerfinanzierte Betrag für die GKV auf insgesamt 15,7 Mrd. Euro. Der ergänzende Steuertransfer mindert unmittelbar den über Zusatzbeiträge zu finanzierenden Mittelbedarf der Krankenkassen und entlastet damit die privaten Haushalte der gesetzlich Versicherten.

Trotz der zusätzlichen Mittel verbleibt bei den Krankenkassen eine prognostizierte Finanzierungslücke von rund 4 Mrd. Euro. Die Deckungsquote des Fonds, d. h. der Anteil der Zuweisungen des Gesundheitsfonds an den erwarteten Gesamtausgaben der Krankenkassen, beträgt geschätzte 97,7 Prozent. Um diese Deckungslücke zu schließen, haben die Krankenkassen - je nach Haushaltslage - inzwischen damit begonnen, von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge zu erheben. Andere Finanzierungsinstrumente stehen den Krankenkassen rechtlich nicht zur Verfügung. Für die beitragspflichtigen Mitglieder kann die finanzielle Zusatzbelastung je nach Einkommen mit erheblichen Härten verbunden sein. Vielfach wird ein monatlicher Beitrag von pauschal 8 Euro erhoben. Dieser ergibt sich unmittelbar aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen der Krankenkassen. Denn werden mehr als 8 Euro erhoben, müssen besonders aufwändige Einkommensprüfungen bei den Mitgliedern durchgeführt werden, die die Erträge nur wieder schmälern.