Gesundheitsfonds - Entwicklung 2009

Seit dem 1. Januar 2009 erfolgt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds, der beim Bundesversicherungsamt als Sondervermögen des Bundes geführt wird. Finanziert wird der Gesundheitsfonds aus Beitragseinnahmen der Krankenkassen, basierend auf einem für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatz, sowie aus einem Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Die Bundesbeteiligung wird seit 1.1.2004 zur pauschalen Abgeltung der zahlreichen versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet, so u. a. als Ausgleich für beitragsfreie Versicherungszeiten von Frauen im Mutterschutz oder für die deutlich geminderten Krankenversicherungsbeiträge von Hartz IV-Empfängern.

Die Finanzierungsanteile der beiden Instrumente wurden zuletzt durch das im März 2009 verabschiedete Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland, kurz das Konjunkturpaket II, geändert. Das Konjunkturpaket II sah als einnahmenneutrale Maßnahme die Senkung des einheitlichen Beitragssatzes um 0,6 Beitragssatzpunkte bei gleichzeitiger Erhöhung der Bundesbeteiligung vor. Der allgemeine Beitragssatz beträgt damit seit 1. Juli 2009 noch 14,9 Prozent. Hiervon werden 14,0 Prozent paritätisch von Versicherten und Arbeitgebern getragen; hinzu kommt ein Beitragsanteil von 0,9 Prozentpunkten, den die Mitglieder der Krankenkassen alleine finanzieren. Der Beitragsanteil der Krankenkassenmitglieder beträgt demnach 7,9 Prozent.

Die Beteiligung des Bundes beträgt für das Jahr 2009 nach der Anpassung 7,2 Mrd. Euro, für 2010 11,8 Mrd. Euro und für 2011 13,3 Mrd. Euro. Ab dem Jahr 2012 sollen jährlich konstant 14 Mrd. Euro vom Fiskus in den Gesundheitsfonds fließen. 

Daneben wurde durch das Konjunkturpaket II die Rückzahlungsfrist für Liquiditätshilfen des Bundes, die im Jahr 2009 an den Gesundheitsfonds gezahlt werden, von Ende 2010 auf Ende 2011 verschoben.

Infolge des Konjunktureinbruchs rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des BIP für 2009 um 6 Prozent. Nach den jüngsten Prognosen des GKV-Schätzerkreises werden hierdurch die für 2009 erwarteten Einnahmen des Gesundheitsfonds im Vergleich zur Schätzung des Vorjahres um 2,3 Mrd. Euro geringer ausfallen. Das durch die Mindereinnahmen des Fonds im Jahr 2009 entstehende Defizit wird durch das oben erwähnte Liquiditätsdarlehen des Bundes aufgefangen, das bis Ende 2011 zu tilgen ist. Damit ist die Einnahmesituation in 2009 trotz Wirtschaftskrise stabil.

Die Finanzentwicklung in 2010 sieht dagegen problematischer aus. Der Schätzerkreis geht davon aus, dass die Ausgaben der GKV voraussichtlich um 7,45 Mrd. Euro über den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds liegen werden. Hintergrund ist die erwartete Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation, mit der ein Rückgang der beitragspflichtigen Einnahmen einhergehen wird. Die Deckungsquote des Fonds, d.h. der Anteil der Zuweisungen des Gesundheitsfonds an den Gesamtausgaben der Krankenkassen, betrüge danach nur noch 95,5 Prozent. Um diese Deckungslücke zu schließen, müssten die Krankenkassen im Jahr 2010 - je nach Haushaltssituation - einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 12 Euro je Mitglied und Monat erheben. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes bedeutet dies, dass dringend die Ausgabenseite in den Blick genommen werden muss. Angesichts der dramatischen Einnahmenausfälle der GKV dürfen die Ausgaben für Arzneimittel, Krankenhäuser und Ärzte nicht weiter ungebremst steigen. Aber selbst mit einem sehr engagierten Sparpaket kann der drohende Fehlbetrag nicht vollständig ausgeglichen werden, ohne dass die Versorgungsqualität der 70 Millionen gesetzlich Versicherten leiden würde. Die neue Regierung muss daher entscheiden, wie die notwendigen Einnahmen erzielt werden sollen: Entweder wird die Bundesbeteiligung im notwendigen Umfang angepasst oder der Beitragssatz wird angehoben. Auch eine Kombination dieser Instrumente ist möglich. Wenn beides aber nicht passiert, werden die Verwaltungsräte der Krankenkassen nicht umhinkommen, für 2010 flächendeckend Zusatzbeiträge zu beschließen.

Allgemeine Informationen zur Finanzierung der GKV und dem Risikostrukturausgleich finden Sie unter dem Punkt "Gesetzliche Krankenversicherung".