Veröffentlichung der Pflegenoten für Pflegeheime 

Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen erfolgt per Gesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) im Internet durch die Landesverbände der Pflegekassen sowie an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim.

Die Veröffentlichungsstellen im Internet finden Sie auf www.pflegenoten.de.  

Darstellung der Ergebnisse

Beispiel für eine Veröffentlichung - Pflegeheim (Ebene 1)

Darstellung erste Ebene

Um eine bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, wurde ein einheitliches Layout zur Darstellung vereinbart. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden auf drei Ebenen dargestellt.

Eine Veröffentlichung der Landesvergleichswerte erfolgt erst, wenn mindestens 20% der Pflegeheime in einem Land geprüft sind. Liegen keine Ergebnisse einer gleichwertigen Prüfung vor, wird die dafür vorgesehene Darstellungsleiste nicht angezeigt.

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Auf der zweiten Darstellungsebene werden die Einzelergebnisse der Kriterien sowie die Anzahl der zu jedem Einzelkriterium in die Prüfung einbezogenen pflegebedürftigen Menschen dargestellt.

Beispiel für eine Veröffentlichung - Pflegeheim (Ebene 2)

Darstellung Qualitätsbereich 1
Darstellung des Qualitätsbereiches 1
Darstellung Qualitätsbereich 1
Darstellung Qualitätsbereich 1
Darstellung Qualitätsbereich 2
Darstellung des Qualitätsbereiches 2
Darstellung Qualitätsbereich 3
Darstellung des Qualitätsbereiches 3
Darstellung Qualitätsbereich 4
Darstellung des Qualitätsbereiches 4
Darstellung Qualitätsbereich 5
Darstellung des Qualitätsbereiches 5
Darstellung Qualitätsbereich 5

Beispiel für eine Veröffentlichung - Pflegeheim (Ebene 3)

Darstellung weiterer Leistungsausgaben und Strukturdaten

In einer dritten Übersicht werden weitere Leistungsangaben und Strukturdaten der Pflegeeinrichtung angegeben. Dies sind z.B. die Anzahl der Mitarbeiter, Preise und pflegerische Schwerpunkte. Die Angaben basieren dabei auf Selbstauskünften der Einrichtung. 

Alle Grafiken komplett in einer Datei finden Sie hier als Download.