Veröffentlichung der Pflegenoten für Pflegedienste
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen erfolgt per Gesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) im Internet durch die Landesverbände der Pflegekassen sowie an gut sichtbarer Stelle im Pflegedienst.
Die Veröffentlichungsstellen im Internet finden Sie auf www.pflegenoten.de.
Darstellung der Ergebnisse
Beispiel für eine Veröffentlichung - Pflegedienst (Ebene 1)
Um eine bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, wurde ein einheitliches Layout zur Darstellung vereinbart. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden auf drei Ebenen dargestellt.
Eine Veröffentlichung der Landesvergleichswerte erfolgt erst, wenn mindestens 20% der Pflegedienste in einem Land geprüft sind. Liegen keine Ergebnisse einer gleichwertigen Prüfung vor, wird die dafür vorgesehene Darstellungsleiste nicht angezeigt.
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Beispiel für eine Veröffentlichung - Pflegedienst (Ebene 2)
Auf der zweiten Darstellungsebene werden die Einzelergebnisse der Kriterien sowie die Anzahl der zu jedem Einzelkriterium in die Prüfung einbezogenen pflegebedürftigen Menschen dargestellt.
Darstellung des Qualitätsbereiches 1
Darstellung des Qualitätsbereiches 2
Darstellung des Qualitätsbereiches 3
Darstellung des Qualitätsbereiches 4
Beispiel für eine Veröffentlichung - Pflegedienst (Ebene 3)
In einer dritten Übersicht werden weitere Leistungsangaben und Strukturdaten der Pflegeeinrichtung angegeben. Dies sind z.B. die Anzahl der Mitarbeiter, Preise und pflegerische Schwerpunkte. Die Angaben basieren dabei auf Selbstauskünften der Einrichtung.
Alle Grafik-Dateien komplett finden Sie
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