Pflegebedürftigkeitsbegriff

Seit Einführung der Pflegeversicherung wird immer wieder der geltende verrichtungsbezogene Pflegebedürftigkeitsbegriff des SGB XI (§ 14) kritisiert. Nach Ansicht der Kritiker sind Defizite bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen vielfach auf den zu engen Begriff der Pflegebedürftigkeit zurückzuführen, da dieser somatisch ausgerichtet ist. Dadurch würden wesentliche Aspekte (Kommunikation, soziale Teilhabe) ausgeblendet und der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zu wenig berücksichtigt.

Die Bundesregierung hatte daher mittelfristig eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs geplant. Vor einer Entscheidung des Gesetzgebers über eine Änderung des geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens sollten Handlungsoptionen erarbeitet und erprobt werden. Dabei war auch die Frage zu klären, wie sich die Änderung vor allem finanziell auf die Pflegeversicherung und/oder andere Sozialleistungsbereiche auswirkt.

Zur Vorbereitung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat der GKV-Spitzenverband gem. § 8 Absatz 3 SGB XI ein Modellvorhaben mit dem Titel „Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ in Auftrag gegeben. Das Ergebnis des Modellprojekts und weiterer Projekte zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung finden Sie auf der Seite "Modellprogramm gem. § 8 Abs. 3 SGB XI". Das durch den GKV-Spitzenverband begleitete Modellprojekt wurde von einem durch das Bundesministeriums für Gesundheit initiierten Beirat begleitet.

Der Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde am 29. Januar 2009 an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben. Darin werden konzeptionelle Überlegungen zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und einem neuen Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI aufgezeigt sowie weitere Empfehlungen abgegeben. Der Bericht des Beirats basiert auf Erkenntnissen aus dem Modellvorhaben. Im Mai 2009 wurde durch den Beirat der Umsetzungsbericht fertiggestellt.

Am 09. September 2009 hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes ein "Eckpunktepapier zur Überarbeitung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit" verabschiedet, welches auch Vorschläge zur weiteren Umsetzung enthält.

 

Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Eckpunktepapier des GKV-Spitzenverbandes

Kennzahlen zur Pflegeversicherung