Gemeinsame Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund (MDS) zu "Mehr Transparenz in der Pflegequalität" am 2. März 2009

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, die für Verbraucher relevanten Prüfergebnisse der Medizinischen Dienste der Öffentlichkeit laienverständlich zugänglich zu machen. Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband und die Vertreter der Leistungserbringer für eine Bewertungssystematik ähnlich der Schulnoten entschieden. Schulnoten kennt jeder aus seiner eigenen Erfahrung. Jeder weiß, was eine Eins oder eine Fünf bedeutet. Die Prüfung erfolgt in mehreren Themenbereichen. Ergänzt werden diese durch eine Befragung der Bewohner bzw. Kunden. Die Teilergebnisse fließen in eine Gesamtnote ein, wobei die Befragung der Bewohner bzw. Kunden seperat ausgewiesen werden. Veröffentlicht werden diese künftig sowohl im Internet als auch an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim bzw. beim Pflegedienst.

Die Noten für Pflegequalität sollen für mehr Transparenz bei den Angeboten von Heimen und Diensten sorgen. Auf einen Blick sollen Angehörige von Pflegebedürftigen sehen, ob die Dienstleister gute pflegerische Arbeit leisten, noch Entwicklungspotenzial haben oder Missstände abstellen müssen.

 

Pressemitteilung 

Anlagen:

Fiktives Beispiel für die Ergebnisübersicht einer Qualitätsprüfung

Übersicht: Schritt für Schritt zu mehr Transparenz in der Pflege

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband haben am 11. November 2008 die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeheime nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI sowie am 17. Dezember 2008 eine ebensolche Richtlinie für die ambulante Pflege vereinbart.

Transparenzvereinbarungen

Pflege-Transparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI zur ambulanten Pflege

Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4

Pflege-Transparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI zur stationären Pflege

Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4