Neue Produkte/ Änderungen
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Sozialen Pflegeversicherung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln.
Der GKV-Spitzenverband (gleichzeitig der Spitzenverband der Pflegekassen) listet von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Produkte in dem Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis (vgl. § 139 SGB V i.V.m. § 78 Abs. 2 SGB XI). Bisher wurden mehr als 20.000 Produkte in das Verzeichnis eingestellt. Es bietet einen guten Marktüberblick und bildet eine Informationsgrundlage für alle am Versorgungsprozess Beteiligten. Durch das Verzeichnis werden somit die Voraussetzungen für einen qualitätsorientierten Wettbewerb geschaffen, der wiederum hohe Anforderungen an die Produkte selbst, aber auch an die Hersteller und Leistungserbringer bedingt.
Die jeweils neu aufgenommen Produkte werden in Nachträgen zum Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis bekannt gegeben. Dies gilt auch für Änderungen an bestehenden Produkteinträgen. Sie können sowohl die aktuellen Nachträge zum Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis herunterladen als auch die zurückliegenden Nachträge über den Archiv-Button abrufen.