Morbiditätsorientierter RSA (Morbi-RSA)
Seit Anfang 2009 orientiert sich der Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen auch am Krankheitszustand der Versicherten - der Morbidität. Dieser sogenannte Morbi-RSA stellt den 1994 eingeführten Finanzausgleich auf eine neue Grundlage.
Zeitgleich mit dem Morbi-RSA startete am 1. Januar 2009 der Gesundheitsfonds. Beide Instrumente – also Morbi-RSA und Gesundheitsfonds – bedingen einander inhaltlich nicht, sondern könnten auch unabhängig voneinander wirken.
Kriterien für den Morbi-RSA:
- Krankheitsrisiken werden anhand von 80 ausgewählten Krankheitsgruppen direkt über pseudonymisierte stationäre und ambulante Diagnosen berücksichtigt
- Arzneimitteldaten werden zur zuverlässigen Absicherung ambulanter Diagnosen verwendet
- Berücksichtigung der bis dahin im bisherigen Finanzausgleich benutzten indirekten Krankheitskriterien Alter, Geschlecht, Anspruch auf Erwerbsminderung
- Keine gesonderte Berücksichtigung mehr von Versicherten, die in strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programme = DMP ) eingeschrieben sind
- Abschaffung des Risikopools
Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen pro Versicherten eine Grundpauschale plus einem risikoadjustierten Zu- bzw. Abschlag. Das heißt, Krankenkassen mit kränkeren Versicherten bekommen mehr Geld als die mit gesunden.
Zu unterscheiden ist zwischen Zuweisungen zur Deckung von Pflichtleistungen, für Satzungs- und Mehrleistungen, für Aufwendungen zur Entwicklung und Umsetzung von strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) sowie zur Deckung der Verwaltungskosten. Das Bundesversicherungsamt (BVA), welches den Gesundheitsfonds verwaltet, informiert die Krankenkassen in zwei Arten von Bescheiden über die Höhe der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds: Grundlagenbescheid (kassenindividuelle Werte je Versicherten) und Zuweisungsbescheid (Bestimmung der monatlichen Zuweisungssumme).
Die Informationen des Grundlagenbescheids unterstützen die Krankenkassen bei der Haushaltsplanung und haben maßgeblichen Einfluss auf die Frage, ob Krankenkassen Prämien ausschütten können bzw. einen Zusatzbeitrag erheben müssen.
So funktioniert der Morbi-RSA - eine Information des BVA