Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach
§ 8 Abs. 3 SGB XI

Mit Wirkung vom 1. Juli 2008 nimmt der GKV-Spitzenverband die ihm Kraft Gesetz übertragenen Aufgaben wahr. Dazu zählt auch die Durchführung der bisher von den Spitzenverbänden der Pflegekassen durchgeführten Modellvorhaben auf der Grundlage des § 8 Absatz 3 SGB XI.

Der GKV-Spitzenverband fördert Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung mit jährlich bis zu 5 Mio. Euro. Ziel der Förderung ist es, die Versorgungsstrukturen und -konzepte der Pflegeversicherung auf neue Versorgungsformen für Pflegebedürftige weiter zu entwickeln, zukunftsweisende Versorgungsansätze zu unterstützen und vorhandene Pflegeangebote zu modernisieren. Vorrangig sollen modellhaft in einer Region Möglichkeiten eines personenbezogenen Budgets sowie neue Wohnkonzepte erprobt werden. Bei der Vereinbarung und Durchführung von Modellvorhaben kann im Einzelfall von den Regelungen des Siebten Kapitels sowie von § 36 und zur Entwicklung besonders pauschalierter Pflegesätze von § 84 Abs. 2 Satz 2 abgewichen werden.

Unter den jeweiligen Projekttiteln finden Sie weitere Informationen (Kurzfassung, Berichte):