Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gem. § 8 Abs. 3 SGB XI

Die Pflegeversicherung hat sich – als eine wichtige Säule der Sozialversicherung – bei der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit bewährt. Derzeit erhalten rund 1,35 Millionen Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich und 610.000 in stationären Einrichtungen. Trotz der für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen erreichten Verbesserungen bedarf es einer Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen. Es gilt, die Pflegeversicherung auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen und unter Berücksichtigung der zu erwartenden demographischen Entwicklung, aber auch unter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen, weiter zu entwickeln. Dabei sind die Bedürfnisse und Erfordernisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen maßgebend. Insbesondere mit Blick auf die demographische Entwicklung und den sich daraus ergebenden Konsequenzen – wie beispielsweise die zu erwartende Zunahme älterer Pflegebedürftiger mit geronto-psychiatrischen Veränderungen – ist es erforderlich, die Pflege und ihre Rahmenbedingungen zu überprüfen und zukunftsorientiert zu gestalten.

Der GKV-Spitzenverband stellt für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, insbesondere zur Entwicklung neuer qualitätsgesicherter Versorgungsformen für Pflegebedürftige nach Maßgabe der Fördergrundsätze jährlich bis zu 5 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es, die Versorgungsstrukturen und -konzepte der Pflegeversicherung im Hinblick auf neue Versorgungsformen für Pflegebedürftige weiter zu entwickeln, zukunftsweisende Versorgungsansätze zu unterstützen und vorhandene Pflegeangebote zu modernisieren. Dabei sind vorrangig modellhaft in einer Region Möglichkeiten eines personenbezogenen Budgets sowie neue Wohnkonzepte für Pflegebedürftige zu erproben, um dadurch auch finanzielle Ressourcen für die Pflegeversicherung nutzbar zu machen.