Mitgliederversammlung

Als Bindeglied zu den Mitgliedskassen bildet die Mitgliederversammlung mit ihren Delegierten der Versicherten- und Arbeitgeberseite aus allen Kassen das grundlegende Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes und ist damit das Fundament des Verbandes. Sie wählt in einem Turnus von sechs Jahren die Mitglieder des Verwaltungsrates, in dem alle Kassenarten repräsentiert sind.

Nach den Sozialwahlen am 1. Juni 2011 war die erste Amtsperiode des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes beendet. Die neu gewählten Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen hatten sich anschließend konstituiert und ihre Delegierten für die Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes benannt. Am 20. Dezember 2011 wählte die neue Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes für die zweite Amtsperiode.

Als Vorsitzende der Mitgliederversammlung wurde die Versichertenvertreterin Iris Kloppich, Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK PLUS, gewählt. Zum Stellvertreter wurde der Arbeitgebervertreter Ernst Hornung, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates der ESSO BKK, benannt.

Bericht zur Mitgliederversammlung am 20. Dezember 2011

Die Mitgliederversammlung wählt den Verwaltungsrat.

Am 21. Mai 2007 trat die Mitgliederversammlung erstmalig zusammen, um kassenartenübergreifend den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes zu wählen. Vor ihm lag eine um etwa zwei Jahre verkürzte Amtsperiode, da die vorangegangenen Sozialwahlen turnusgemäß bereits im Jahr 2005 stattgefunden hatten. Die kassenartenübergreifende Besetzung des Verwaltungsrates stellt ein Novum dar. Mit der Sitz- und Stimmenverteilung nach Versichertenproporzen wird die wettbewerbliche Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung abgebildet.

Neustrukturierung der Besetzung des Verwaltungsrates

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde den Kassen erstmals die Möglichkeit eröffnet, auch kassenartenübergreifend zu fusionieren. Dies führte dazu, dass die Selbstverwaltungsorgane von Ersatzkassen, die eine derartige Fusion vollzogen, nunmehr ebenfalls paritätisch mit Arbeitgeber- und Versichertenvertreter/innen besetzt wurden. Diesbezüglich bildeten die Ersatzkassen bis zu der gesetzlichen Neuregelung eine Ausnahme, da ihre Verwaltungsräte zuvor historisch bedingt ausschließlich mit Versichertenvertreter/innen besetzt waren.

Sitzverteilung des Verwaltungsrates für die zweite Amtsperiode

Für die zweite Wahlperiode ergibt sich gemäß § 26 der Satzung des GKV-Spitzenverbandes die folgende Sitzverteilung:

Der Verwaltungsrat hat 52 Mitglieder. Davon entfallen auf

  • die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 9 Versicherten- und 9 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Ersatzkassen (EK) 14 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Betriebskrankenkassen (BKK) 5 Versicherten- und 5 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Innungskrankenkassen (IKK) 2 Versicherten- und 2 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) und die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) gemeinsam 1 Versicherten- und 1 Arbeitgebervertreter/in


Die Mitgliederversammlung wählt kassenartenübergreifend, jedoch getrennt nach Gruppen (Arbeitgeber- bzw. Versichertenvertreter/innen) den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes.