Mitgliederversammlung

„Bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen wird eine Mitgliederversammlung gebildet. Die Mitgliederversammlung wählt den Verwaltungsrat.“ SGB V, § 217 b (3)

Mitgliederversammlung
Über die Wahl des Verwaltungsrates durch eine Mitgliederversammlung ist sichergestellt, dass alle Krankenkassen mit darüber entscheiden, wer in den Verwaltungsrat kommt.

Dabei werden die Stimmen der einzelnen Krankenkassen „gewichtet“: Je größer eine Kasse ist, desto mehr Einfluss haben die Stimmen ihrer Vertreter und Vertreterinnen auf das Wahlergebnis.

Mitgliederversammlung
Die erste Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes tagte am 21. Mai 2007 in Berlin. Dort wurde der erste Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gewählt.

Weitere Informationen zur ersten Mitgliederversammlung finden Sie hier.

Impressionen von der ersten Mitgliederversammlung finden Sie hier.